
Vor mehr als zehn Jahren starb in Grand-Saconnex GE die Frau eines bekannten Solothurner Wirtschaftsanwalts. Er sass in Verwaltungsräten mehrerer Bau- und Immobilienfirmen. Erst heute lässt sich mit Gewissheit sagen: Der heute 76-jährige Mann hat seine Frau mit einem Kissen erstickt – vorsätzlich. Das Bundesgericht hat die 12-jährige Gefängnisstrafe gegen den Solothurner letztinstanzlich bestätigt, wie die Zeitung «Le Temps» am Freitag berichtete.
Grund für die viel verstrichene Zeit ist nicht zuletzt, dass der Fall nur so von Kehrtwenden strotzt. Zunächst gingen alle davon aus, dass die Frau eines natürlichen Todes verstorben war. Streitigkeiten mit ihrem Mann waren keine bekannt. Eine 4,5 Zentimeter lange Feder, die in den Bronchien der Verstorbenen entdeckt wurde, weckte Zweifel. Das Genfer Kriminalgericht kam 2022 zum Schluss, dass der Solothurner seine Frau mit einem Kissen erstickte. Dann änderte der ehemalige Wirtschaftskapitän, der inzwischen alle seine Ämter abgegeben hatte, seine Version. Er plädierte nicht mehr auf einen natürlichen Tod, sondern gab an, seine Frau sei bei einem missglückten Sexspiel ums Leben gekommen. Mit dem Kissen habe er ihren Mund und ihre Nase zugehalten, um den Orgasmus zu intensivieren.
Während die Genfer Berufungsrichter dieser Wende zunächst Glauben schenkten, äusserte das Bundesgericht Zweifel und forderte eine erneute Prüfung. Im zweiten Anlauf kam Anfang dieses Jahres auch das Genfer Berufungsgericht zum Schluss, dass die Version vom Sexunfall nicht verfängt und zu viele Inkonsistenzen bestehen. Der implizite Vorwurf: Wer eine Geschichte konstruiert, verfängt sich leichter in Widersprüchen.
Die Anwälte des Solothurner Wirtschaftsanwalts fochten die zwölfjährige Freiheitsstrafe wiederum an – ohne Erfolg, wie sich nun zeigt. Das Bundesgericht ist trotz Fehlen eines bekannten Motivs von seiner Schuld überzeugt. Der 76-jährige Mann, der zuletzt auf Kaution in Freiheit war, muss zurück ins Gefängnis. In Untersuchungshaft hatte er bereits 552 abgesessen.

