
2,8 Milliarden Franken verteilt der Bund jedes Jahr an die Bäuerinnen und Bauern. Nach welchen Kriterien die Direktzahlungen fliessen, ist in einer 174-seitigen Verordnung geregelt.
Nun will der Bundesrat dieses System umpflügen. Künftig soll in etwa gleich viel Geld zu den Bauern fliessen wie heute. Die Bundesgelder sollen aber nicht mehr an bestimmte Massnahmen, sondern an das Erreichen bestimmter Ziele geknüpft werden. Um Biodiversitätsbeiträge zu erhalten, soll beispielsweise nicht mehr entscheidend sein, wann genau ein Landwirt seine Wiese zurückschneidet. Sondern, wie gross die Artenvielfalt auf seinem Betrieb ist. Das Ziel: weniger Bürokratie für die Bauern.
Ein «Paradigmenwechsel», sagt Parmelin
Bundespräsident und Landwirtschaftsminister Guy Parmelin spricht von einem «Paradigmenwechsel». Er ist ein Teil der neuen Agrarpolitik, die der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat und die ab 2030 in Kraft treten soll. Mit der vorgeschlagenen Reform gehe man die Herausforderungen der Landwirtschaft an, sagte der SVP-Bundesrat an einer Medienkonferenz.
Doch tut man das wirklich? Linke und Umweltorganisationen werfen dem Bundesrat vor, dass die grösste Herausforderung für Bäuerinnen und Bauern, nämlich die Bewältigung des Klimawandels, im Agrarpaket zu kurz kommt.
Nicht nur aus Öko-Kreisen wird Kritik laut. Sogar Christian Hofer, der Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft, räumt ein, dass man nach dem Hitzesommer allenfalls noch einmal über die Bücher gehen muss.
«Nach diesem Sommer braucht es ein Debriefing»
«Nach diesem Sommer braucht es ein Debriefing, ob die Massnahmen, die es gibt, genügen», sagt Hofer. Die gesetzlichen Grundlagen seien in vielen Bereichen da, doch müsse man sich fragen, ob es in gewissen Bereichen mehr Ressourcen oder mehr Tempo brauche. Man habe die klimatischen Entwicklungen antizipiert, betont er. «Die Frage ist: Haben wir sie genügend antizipiert?»

Bundespräsident Parmelin betont, dass im Bereich Klimaschutz und -anpassung in der Agrarpolitik schon viel laufe. Es sind aber auch neue Massnahmen geplant. So will der Bund beispielsweise die Beratungsangebote für Bauern stärken, unter anderem in Sachen Klima. Weiter sollen die sogenannten Strukturverbesserungsbeiträge erhöht werden, von heute gut 100 auf knapp 150 Millionen Franken pro Jahr. Damit können Betriebe etwa den Bau einer Bewässerungsanlage finanzieren.
Ausserdem zählt der Bund den Paradigmenwechsel bei den Direktzahlungen als Massnahme für den Klimaschutz. Jonas Schälle von der Naturschutzorganisation Birdlife Schweiz ist diesbezüglich allerdings zurückhaltend. «Aktuell sind noch zu viele Fragen offen, um sagen zu können, ob dieser Ansatz Klima und Biodiversität zugute kommt.»
Und nicht zuletzt will der Bundesrat das Reduktionsziel für den Treibhausgas-Ausstoss der Landwirtschaft im Gesetz verankern. Bis 2050 sollen die Emissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 40 Prozent zurückgehen. Dieses Ziel gibt es schon, aber anders als die Reduktionsziele für Industrie, Gebäude und Verkehr ist es in keinem Gesetz festgeschrieben.
Treibhausgas-Ziele: Neu auch für Landwirtschaft verbindlich
Noch im Frühling, als der Bundesrat die Eckwerte der Agrarpolitik vorstellte, war dies nicht vorgesehen. Wie zu hören ist, haben andere Bundesstellen in den vergangenen Monaten Druck gemacht, die Landwirtschaft per Gesetzesartikel stärker in die Pflicht zu nehmen.
Jonas Schälle von Birdlife begrüsst den Schritt. «Entscheidend ist aber, wie man dieses Ziel erreichen will. Mit den Massnahmen, die jetzt vorgesehen sind, sind die Reduktionsziele aus unserer Sicht nicht realistisch.»
Droht ein Hofsterben?
Nicht nur im Hinblick auf den Klimaschutz ist die geplante Agrarreform umstritten. Zu reden gibt auch, dass Kleinbetriebe keine Direktzahlungen mehr erhalten sollen. 2200 Betriebe wären Stand jetzt laut Bund betroffen. Zudem will der Bund die Anforderungen an die Ausbildung der Bauern verschärfen. Eine grundsätzliche Änderung ist zudem, dass in der neuen Agrarpolitik nicht nur die Landwirtschaft, sondern die ganze Wertschöpfungskette in die Pflicht genommen wird – also auch der Detailhandel und die Konsumentinnen und Konsumenten.
Bauernverband, Umweltorganisationen, Parteien und alle weiteren betroffenen und interessierten Kreise haben nun bis Anfang Dezember Zeit, Stellung zur geplanten Agrarreform zu beziehen. «Allenfalls braucht es gewisse Justierungen», sagt Christian Hofer, Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft. Vergangene Woche hatte der Bundesrat beschlossen, den trockenheitsgeplagten Bauern mit zinslosen Darlehen in der Höhe von 54 Millionen Franken unter die Arme zu greifen. Umweltorganisationen warnen davor, zu sehr auf solche kurzfristigen Massnahmen zu setzen.
Das Parlament wird voraussichtlich erst übernächstes Jahr über die Agrarreform beraten. Welche Massnahmen die parlamentarische Beratung überleben, hängt deshalb auch massgebend davon ab, wie die Wahlen im Herbst 2027 ausgehen werden.


