
Ein britischer Promi soll sich gegenüber mehreren Frauen des sexuellen Fehlverhaltens schuldig gemacht haben, doch als mehrere Medien über die Vorwürfe berichten wollen, grätscht er dazwischen. Der Mann kämpft vor Gericht, dass sein Name nicht genannt werden darf. Und zwar für immer.
Beim High Court in London beantragte er dafür sogar eine einstweilige Verfügung. Sein Argument: Er könnte sich mit «hoher Wahrscheinlichkeit» umbringen, wenn bekannt wird, wer er ist. Der Fall klingt absurd, doch die Vorwürfe sind ernst.
«Recht auf Privatleben» oder «öffentliches Interesse»?
Der «Guardian» und «ITN» recherchierten seit 2022: Der Promi soll seine Bekanntheit dazu genutzt haben, «Beziehungen zu jungen Frauen und Teenagern» zu knüpfen und sie zu «unangemessenen sexuellen Handlungen» zu drängen. Wie die «BBC» berichtet, sprachen die Journalisten mit mehr als 30 Zeugen und sichteten belastende Nachrichten und E-Mails.
Als der Promi im vergangenen Sommer schriftlich um eine Stellungnahme gebeten wurde, bestritt er alles – und versuchte sich daraufhin zweimal das Leben zu nehmen. Nicht wegen der Vorwürfe an sich, wie seine Anwältin nun vor Gericht sagte, sondern wegen «langfristiger Traumata und der Angst vor einem Prozess durch die Medien».
Wenn sein Name öffentlich wird, könnte er «mit hoher Wahrscheinlichkeit» einen weiteren Suizidversuch unternehmen. Der Promi pochte vor Gericht sogar auf die Menschenrechtskonvention: Recht auf Leben, Schutz vor erniedrigender Behandlung, Recht auf Privat- und Familienleben.
Der «Guardian» und «ITN» hielten dagegen: Bei der Anhörung argumentierten sie, das wegen der schwerwiegenden Vorwürfe ein starkes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung bestehe.
Der Promi verliert – aber nicht ganz
Der Richter nahm die Drohung des Promis ernst. Die Veröffentlichung seines Namens könnte sein Privatleben belasten und ihm «lang anhaltendes mentales Leiden» zufügen. Aber: Es gehe um «schwerwiegende Vorwürfe». Eine einstweilige Verfügung würde «eine ausserordentlich schwerwiegende Einschränkung der Meinungsfreiheit» darstellen.
Der Promi hat den Prozess verloren – trotzdem bleibt er vorerst anonym, damit er bis zum 9. November über eine Berufung nachdenken kann. Währenddessen bat der Richter die Öffentlichkeit – und vor allem das Internet –, nicht über seine Identität zu spekulieren. Auf Social Media wird allerdings längst wild geraten, um wen es gehen könnte. Doch offiziell bleibt das verboten



Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.