
Im März liess eine Schlagzeile die Bombe platzen: «Du hast mich virtuell vergewaltigt», titelte der «Spiegel» zu den erschreckenden Vorwürfen, die Collien Fernandes ihrem Ex-Mann machte. Seither äusserte sich die Moderatorin und Schauspielerin mehrmals, kämpfte für bessere Gesetze und mobilisierte Tausende an Demos.
Von Christian Ulmen hörte man nichts. Stattdessen ging er gegen den «Spiegel» vor und zog vor Gericht. Nun hat das Oberlandesgericht in Hamburg entschieden und mit seinem Urteil die Rechtmässigkeit der Berichterstattung zum grössten Teil bestätigt. Der «Spiegel» darf weiterhin über die zentralen Vorwürfe berichten.
Dazu gehören die «virtuelle Vergewaltigung», aber auch die Fake-Profile. Damit habe der Schauspieler unter dem Namen seiner Ex-Frau «Hunderte von Männern» kontaktiert und Gespräche mit sexuellen Inhalten geführt.
Das Gericht hält es ausserdem für «unstreitig», dass Ulmen pornografische Videos und Fotos von Frauen, die Fernandes ähneln, unter ihrem Namen verbreitete und sogenannte Deepfake-Fotos von seiner damaligen Ehefrau erstellte und verschickte.

Minimale Änderungen für den «Spiegel»
In zwei Punkten hat das Gericht eine Unterlassung gegen den «Spiegel» verfügt: Zwei Sätze aus einer E-Mail an Ulmens Strafverteidiger dürfen nicht veröffentlicht werden. Diese würden den «Kernbereich der Privatsphäre» berühren.
Ausserdem muss der «Spiegel» ergänzen, dass es keine konkreten Hinweise darauf gibt, dass Ulmen Deepfake-Videos hergestellt oder verbreitet hat. Ansonsten darf der Artikel unverändert bleiben. Das beinhaltet auch die körperlichen Übergriffe von Ulmen gegen Fernandes. Damit scheiterten seine Anwälte mit ihrem Versuch, diese Passagen unterbinden zu lassen.
Das Urteil bestätigt jenes des Landgerichts Hamburg. Dieses entschied bereits im Mai zugunsten des «Spiegels». Ulmens Anwälte versuchten, den Fall weiterzuziehen, scheiterten aber erneut.



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