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Verschärfungen

Zuweisungsstopp im Asylwesen: Zentralschweizer SVP-Sektionen reichen Standesinitiative ein

Die SVP-Sektionen der Zentralschweizer Kantone fordern mit einer Standesinitiative einen sofortigen Zuweisungsstopp im Asylwesen. Sie stellen eine Reihe von Forderungen auf.
Sie setzen sich für einen Zuweisungsstopp im Asylwesen ein (von links): Thomas Werner (Zug), Martin Wicki (Luzern), Claudia Brunner (Uri), Roman Bürgi (Schwyz), Monika Rüegger (Obwalden) und Roland Blättler (Nidwalden).
Bild: zvg

Die SVP-Sektionen der Kantone Nidwalden, Obwalden, Uri, Schwyz, Luzern und Zug haben am Dienstag bei den jeweiligen Staatskanzleien eine Standesinitiative betreffend Zuweisungsstopp im Asylwesen eingereicht. Die SVP-Sektionen verlangen, dass der Bund die notwendigen Massnahmen ergreift, um die Situation im Asylwesen zu entschärfen. «Solange der Bund das Asylchaos nicht im Griff hat, die Vollkosten nicht ausweist und die Masseneinwanderungsinitiative nicht umgesetzt hat, können die Kantone keine weiteren Asylbewerber aufnehmen», heisst es in einer Mitteilung.

Die Schweiz und insbesondere die Kantone Nidwalden, Obwalden, Uri, Schwyz, Luzern und Zug stünden vor grossen Herausforderungen im Asylbereich. Die Anzahl Asylsuchender sei in den vergangenen Jahren stark angestiegen, was zu einer Überlastung des Asylwesens, zu Problemen im Bereich Sicherheit und zu hohen Kosten geführt habe, heisst es weiter. Die aktuelle Situation sei unüberschaubar und untragbar und erfordere rasche Massnahmen, um die Kontrolle zurückzugewinnen.

Die Kantone fordern den Bund auf, folgende Massnahmen zu ergreifen:

Effektive Steuerung der Zuwanderung: Der Bund muss die Zuwanderung in die Schweiz wirksam steuern und begrenzen. Die von Volk und Ständen angenommene Massenzuwanderungsinitiative ist endlich und konsequent umzusetzen.

Begrenzung der Aufnahme von Flüchtlingen: Die Kantone fordern einen sofortigen Stopp der Zuweisung von Asylbewerbern, bis der Bund die Situation im Asylwesen in den Griff bekommen hat. Dazu gehört beispielsweise die Rückführung von Personen, die einen negativen Asylentscheid erhalten und somit kein Anrecht auf einen Aufenthalt in der Schweiz haben.

Transparente Kostenaufstellung: Die Kantone fordern einen sofortigen Stopp der Zuweisung von Asylbewerbern, bis der Bund die Vollkosten des Asylwesens transparent ausweist, einschliesslich der Kosten für die Unterbringung, die Betreuung sowie die Gesundheits- und Sozialkosten (zum Beispiel Krankenkasse). Zu erfassen sind dabei die Kosten für anerkannte und nicht anerkannte Asylbewerber (Status F, N und S).

Effiziente Asylverfahren: Die Kantone fordern einen sofortigen Stopp der Zuweisung von «Flüchtlingen», bis der Bund die Asylverfahren beschleunigt und die Rückführung abgelehnter Asylbewerber konsequent durchsetzt.

Die Kantone seien bereit, ihren Beitrag zur Bewältigung der Asyl- und Migrationsproblematik zu leisten. Doch die unkontrollierte Zuwanderung führe zu einer Überlastung der Infrastruktur, zum Verlust von Sicherheit und zu sozialen Spannungen. Die hohen Kosten des Asylwesens würden die öffentlichen Haushalte belasten. Die Kantone und Gemeinden müssten für die Versäumnisse des Bundes aufkommen und Millionen für die gescheiterte Asylpolitik des Bundes aufwenden. Der Bund seinerseits setze sich weder gegenüber den Ländern durch, die ihre Staatsbürger nicht mehr zurücknehmen, noch kontrolliere der Bund die Landesgrenze. Die Auswirkungen auf die Sicherheit, die Wohnsituation und die Kosten im Gesundheitsbereich seien verheerend und würden Kantone, Gemeinden und die Bevölkerung an den Rand des Tolerierbaren bringen. (rem)

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