Morgen Donnerstag trifft sich der Zuger Kantonsrat zu seiner nächsten Session. Auf der Traktandenliste stehen einige gewichtige Geschäfte. Dazu gehört etwa die kantonale Umsetzung der einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen (Efas) und damit verbunden auch die Frage nach künftigen Entlastungen bei den Krankenkassenprämien ab dem Jahr 2028.
Weiter diskutiert das Parlament über eine erste Massnahme aus der «Wohnpolitischen Strategie 2030», mit welcher die Regierung die Wohnungsnot im Kanton Zug bekämpfen will: einen Beratungspool für die Verdichtung von Einfamilienhausquartieren. Daneben stehen Strassenprojekte sowie Vorstösse zu Tempo 30 und zur ÖV-Erschliessung von Finstersee auf der Traktandenliste.
Die Session findet im Regierungsgebäude am See in der Stadt Zug statt und ist öffentlich. Sie beginnt um 8 Uhr und dauert bis 17 Uhr. Die Debatte im Parlament lässt sich auch über den Livestream auf der Website des Kantonsrates verfolgen. (tos)
Mitte: Tiefere Krankenkassenprämien für Zug
Der Kanton Zug hat für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen, 99 Prozent der Kosten im stationären Bereich zu übernehmen. Durch diese Massnahme sanken die mittleren Krankenkassenprämien für die Zuger Bevölkerung um 18 Prozent. Mit der angenommenen Volksabstimmung zur einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) werden die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ab 2028 nach einem einheitlichen Verteilschlüssel finanziert.
Der Kanton Zug muss somit seine Gesetze anpassen. Damit der Prämiensprung für die Zuger Bevölkerung im Jahr 2028 abgefedert werden kann, hat die Gesundheitskommission für das Jahr 2028 eine Übergangsregelung mit einer Kantonsbeteiligung von 36,6 Prozent festgelegt. Dies kostet den Kanton rund 60 Millionen Franken.
Für die darauffolgenden Jahre ab 2029 hat die Kommission einen wortgleichen Antrag wie bei der Gewährung eines zukünftigen Steuerrabatts eingereicht. Bei guter Finanzlage kann der Kantonsrat bei der Beratung des Geschäftsberichtes entscheiden, ob ein Steuerrabatt und eine höhere Kantonsbeteiligung bei der obligatorischen Krankenpflege- versicherung gewährt werden sollen. So profitiert die Zuger Bevölkerung bei guter Finanzlage von einer Steuererleichterung sowie von tieferen Krankenkassenprämien. Die Mitte unterstützt diese Anträge und nimmt ihre soziale Verantwortung für die Zuger Bevölkerung wahr.
SVP: Auch Randregionen brauchen ÖV-Anschluss
Der Zuger Kantonsrat tritt am Donnerstag zu seiner nächsten ordentlichen Sitzung nach den Wahlen zusammen. Auf der umfangreichen Tagesordnung stehen neben zahlreichen parlamentarischen Vorstössen auch gewichtige Gesetzesrevisionen.
Im Kanton Zug gilt der öffentliche Verkehr als vorbildlich. Doch der Schein trügt: Während fast jede Ortschaft angebunden ist, bleibt Finstersee in der Gemeinde Menzingen seit dem Sparprogramm «Finanzen 2019» komplett vom ÖV-Netz abgeschnitten. Ein unhaltbarer Zustand, finde ich. Gerade Menzingen mit Finstersee und den grösseren Weilern müsste längst zeitgemäss erschlossen sein. Der Regierungsrat argumentiert rein finanzorientiert und beantragt, das entsprechende Postulat nicht erheblich zu erklären. Doch soziale Teilhabe in Aussenquartieren darf sich nicht rein finanziell selbst tragen müssen. Wer den ÖV nur in Ballungsräumen ausbaut, hängt die Peripherie ab.
Drei Gründe sprechen klar für die Erheblicherklärung: 1. Gleichberechtigung: Auch die Bevölkerung in Randregionen zahlt Steuern und hat das Recht auf eine funktionierende Feinverteilung wie die Menschen im Tal. 2. Klimaziele: Ein Umstieg vom Individualverkehr gelingt nur mit einem verlässlichen Angebot vor Ort. 3. Stärkung der Region: Ein attraktiver ÖV sichert die Lebensqualität der Berggemeinden nachhaltig. Darum unterstütze ich die Erheblicherklärung des Postulats.
FDP: Dauerhafte Subventionierung ist keine Lösung
Mit der Umsetzung der EFAS-Reform wird die Finanzierung der Gesundheitsleistungen neu geregelt. Die FDP-Fraktion unterstützt die Orientierung am bundesrechtlichen Mindestanteil von 24,5 Prozent. Eine darüber hinausgehende Beteiligung des Kantons soll aus unserer Sicht nur befristet möglich sein.
Der erwartete Prämiensprung im Jahr 2028 ist vor allem die Folge der auslaufenden Prämienentlastungsmassnahme. Während zweier Jahre übernimmt der Kanton bekanntlich 99 Prozent der stationären Spitalkosten. Eine dauerhafte Subventionierung stellt jedoch keine nachhaltige Lösung dar.
Der Regierungsrat erhält nochmals Zeit, die strukturellen Probleme im Gesundheitswesen anzugehen. Wir erwarten, dass diese Zeit diesmal genutzt wird. Statt Symptome dauerhaft mit Steuergeldern zu bekämpfen, müssen die Ursachen angegangen werden.
Einstimmig unterstützt die FDP-Fraktion den Kantonsbeitrag an die Stadt Zug als Austragungsort der Olympischen Winterspiele 2038. Dies ist eine Chance für Zug als Sportstandort.
Ebenfalls einstimmig befürwortet die FDP-Fraktion die Objektkredite für die Strassenprojekte Hinterburgmühle-Edlibach und Fridbach–Tellenmattstrasse. Eine sichere und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist für unseren Kanton zentral.
ALG: Mehr Lebensqualität im Alltag
Wenn der Kanton Überschüsse schreibt, soll dies auch Familien und dem Mittelstand zugutekommen. Die ALG-Fraktion forderte bereits Anfang Jahr eine Nachfolgelösung für die tieferen Krankenkassenprämien, mit welchen die Zuger Bevölkerung 2026–27 entlastet wird. Rund drei Viertel der Haushalte erhalten keine Prämienverbilligung und müssten einen Anstieg sonst voll tragen.
Mit der geplanten Gesetzesanpassung bleibt dies auch unter EFAS möglich, wenn der Kanton Überschüsse schreibt. Die ALG unterstützt auch die Übergangsregelung der Kommission: Der Kantonsanteil dämpft den drohenden Prämiensprung 2028 von rund 25 auf etwa 8 Prozent. Davon profitiert der Mittelstand. Ebenso begrüsst die ALG, dass der Regierungsrat künftig begründen muss, wenn er keine Erhöhung der Kantonsbeteiligung beantragt.
Beim Beratungspool zur Verdichtung von Einfamilienhausquartieren ist die ALG skeptisch, ob damit tatsächlich viel zusätzlicher und insbesondere preisgünstiger Wohnraum geschaffen wird. Dennoch unterstützt die ALG den Versuch, bestehendes Verdichtungspotenzial besser zu nutzen.
Tempo 30 kann die Verkehrssicherheit erhöhen, den Lärm reduzieren und die Lebensqualität verbessern. Die Gemeinden sollen Tempo-30-Zonen weiterhin dort einführen können, wo es sinnvoll ist. Die beiden Vorstösse gegen Tempo-30-Zonen und die Gemeindeautonomie lehnt die ALG-Fraktion deshalb entschieden ab.
SP: Prämiensprung 2028 sozialverträglich abfedern
«Die Zuger Krankenkassenprämien sinken um 14,7 Prozent, weil der Kanton 2026 und 2027 seine Beteiligung an den Kosten für stationäre Spitalbehandlungen erhöht.» So etwa lautete die Schlagzeile 2025 bei der Ankündigung der Krankenkassenprämien für das folgende Jahr. Dies könnte sich bald ändern, mit vermutlich ganz anderen Schlagzeilen: «Horror im Kanton Zug: Krankenkassenprämien steigen um in der Schweiz bisher nie erreichte 25 Prozent.» Die vorherige Reduktion wird dann vergessen sein.
Und dabei hätte die an der Kantonsratssitzung zur Diskussion stehende Änderung des Krankenversicherungs- und Spitalgesetzes eigentlich eher eine dämpfende Wirkung auf die Prämien. Künftig muss sich der Kanton auch an den Kosten für ambulante Leistungen beteiligen, was voraussichtlich zu einer Kostenverschiebung von 15 bis 20 Millionen Franken von den Krankenkassen zum Kanton führen dürfte.
Der Wegfall der höheren Beteiligung des Kantons könnte 2028 zu einem Prämiensprung führen, was offenbar auch die vorbereitende Kommission aufgeschreckt hat. Im Januar 2026 wurde eine gemeinsam von je einem Mitglied der ALG- und der SP-Fraktion eingereichte Motion zur Beibehaltung eines höheren Kantonsanteils nach Einführung der neuen Krankenversicherungsfinanzierung vom Kantonsrat noch verworfen. Angesichts der drohenden Prämienentwicklung wird der Rat um eine sozialverträgliche Lösung wohl nicht mehr herumkommen.
GLP: Prämienentlastung ergänzt Steuerrabatt
Überschüsse an die Bevölkerung zurückzugeben, ist gerade bei guter Finanzlage das beste Mittel, um den Staat schlank zu halten. Bis 2027 profitieren die Zugerinnen und Zuger bereits bekanntlich von tieferen Krankenkassenprämien, weil ein Teil der Überschüsse zurückverteilt wird.
Die GLP begrüsst ausdrücklich den im EFAS-Gesetz vorgeschlagenen Mechanismus, mit dem Überschüsse auch künftig im Rahmen der Rechnungsberatung in Form tieferer Prämien zurückgegeben werden können. Dabei erhält jede prämienzahlende Person ungefähr denselben Betrag. Damit ergänzt der Mechanismus den Steuerrabatt (der im Februar 2027 zur Abstimmung kommt) ideal: Dieser gibt vor allem jenen viel zurück, die viel Steuern zahlen.
Deutlich weniger zufrieden sind wir mit der Vorlage zur Sanierung eines 870 Meter langen Teilstücks der Kantonsstrasse von Zug nach Arth (Fridbach-Tellenmattstrasse). Die Sanierung an sich mitsamt den denkmalgeschützten Uferverbauungen und historischen Betongeländern ist unbestritten. Hingegen zeigt sich nun an der konkreten Vorlage, dass man sich insbesondere bei der Veloinfrastruktur nicht am Gesamtkonzept orientiert (zu geringe Breite des Rad-/Fusswegs). Ausserdem wird von Seiten der Regierung keine Flexibilität gezeigt, am Geschwindigkeitsregime etwas zu ändern. Relevante Gutachten dazu werden nicht zur Verfügung gestellt.









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