Finanzen

Kanton Zug plant Zukunftskapital von 900 Millionen Franken

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Schaffung und Bewirtschaftung eines Zukunftskapitals von 900 Millionen Franken. Dieses soll mit seinen Erträgen zusätzlichen Spielraum für künftige Ausgaben schaffen.

Der Zuger Regierungsrat will ein Zukunftskapital von 900 Millionen Franken schaffen. Wie aus einer Mitteilung der Zuger Finanzdirektion hervorgeht, soll das Geld aus angesammelten Überschüssen der Staatsrechnung stammen und ab 1. Januar 2028 langfristig angelegt werden. Das Zukunftskapital soll mit seinen Erträgen zusätzlichen finanziellen Spielraum für künftige Ausgaben schaffen. Über die Verwendung der Mittel soll der Kantonsrat entscheiden, wie es weiter heisst.

Das Zukunftskapital soll als Separatfonds im Eigenkapital des Kantons geführt werden. Damit erfüllt der Regierungsrat einen Auftrag des Kantonsrats zur Schaffung eines Spezialvermögens. «Auch kommende Generationen sollen von der heutigen finanziellen Stärke des Kantons profitieren», wird Finanzdirektor Heinz Tännler in der Mitteilung zitiert.

Klar geregelte Verwendung der Finanzerträge

Für das Kapital sei eine Sperrfrist von zehn Jahren vorgesehen. Während dieser Zeit seien keine Entnahmen möglich, und die erzielten Erträge würden wieder angelegt. Nach Ablauf der Sperrfrist soll grundsätzlich nur jener Teil des Fonds für Ausgaben zur Verfügung stehen, der über dem ursprünglichen Kapital von 900 Millionen Franken liegt. Entnahmen müssen vom Kantonsrat beschlossen werden und unterstehen dem Referendum.

Die Anlagen sollen gemäss Finanzdirektion schrittweise aufgebaut und nach eigenen Richtlinien des Regierungsrats bewirtschaftet werden. Diese sollen sich an den Vorgaben der Zuger Pensionskasse orientieren. Zuständig für die Bewirtschaftung sei die kantonale Finanzverwaltung. Ein externes Vermögensverwaltungsmandat sei nicht vorgesehen.

Über Bestand, Erträge und Aufwände sowie die Zusammensetzung der Anlagen solle der Kanton jährlich im Geschäftsbericht informieren. Bei wesentlichen ausserordentlichen Entwicklungen müsse zudem umgehend die Staatswirtschaftskommission informiert werden. (stg)

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