
Ein aufmerksamer Bürger meldete am frühen Freitagmorgen, kurz vor 4.15 Uhr, der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei, dass im Bereich der Feldstrasse in der Stadt Zug mehrere Jugendliche mit einem Auto umherfahren und Lärm verursachen. Beim Eintreffen der Polizeipatrouille fanden die Einsatzkräfte auf einem Vorplatz einer Liegenschaft an der Feldstrasse in der Stadt Zug ein steckengebliebenes Auto mit einem platten Reifen vor. Gleichzeitig konnte gemäss einer Mitteilung der Zuger Polizei beobachtet werden, wie drei Personen in verschiedene Richtungen davonrannten.
Eine Person habe die Polizei nach wenigen Metern eingeholt und festgenommen. Ein weiterer Beteiligter sei rund dreissig Minuten später zur Örtlichkeit zurückgekommen. Auch er wurde festgenommen, wie die Polizei weiter mitteilt. Ein dritter Beteiligter konnte in der Folge ermittelt und im Verlaufe des Freitagmorgens an seinem Wohnort ebenfalls festgenommen werden, wie es weiter heisst.
Die drei Beschuldigten wurden der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug zugeführt. In den Einvernahmen haben sie sich geständig gezeigt, wie die Polizei weiter ausführt. Ein weiterer beteiligter Jugendlicher konnte in der Folge ebenfalls ermittelt und noch am Freitagabend an seinem Wohnort festgenommen werden. Auch er habe sich geständig gezeigt.
Jugendliche mit elterlichem BMW unterwegs
Bei den Festgenommenen handelt es sich um vier Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren, die alle nicht im Kanton Zug wohnhaft sind. Sie wurden am Samstagabend aus der Haft entlassen.
Für ihre Spritztour benutzten sie einen BMW. Dieses Auto gehört einem Elternteil eines der beteiligten Jugendlichen.
Für ihre Strolchenfahrt müssen sie sich nun bei der zuständigen Jugendanwaltschaft verantworten. Dies unter anderem wegen Fahren ohne Berechtigung, Entwenden eines Fahrzeugs zum Gebrauch und weiteren Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie Hinderung einer Amtshandlung.
Polizei sieht Eltern in der Pflicht
Mit ihrem Handeln haben die Beteiligten sich wie auch andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr gebracht. Die Strafverfolgungsbehörden appellieren in diesem Zusammenhang auch an die Eltern, ihre Kinder auf die Gefahren und die möglichen Folgen eines solchen Fehlverhaltens hinzuweisen. Im Falle eines Unfalls seien die Kosten aus zivilrechtlichen Ansprüchen, die möglicherweise auch auf die Eltern zukommen können, nicht zu unterschätzen. Weiter stelle der Gesetzgeber nicht nur das Entwenden, sondern auch das Mitfahren in einem entwendeten Fahrzeug unter Strafe. Die Polizei bittet die Eltern, Fahrzeugschlüssel so aufzubewahren, dass sie von den Kindern nicht selbstständig behändigt werden können. (stg)
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