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Zug: ALG will Verbilligungen auch für höhere Einkommen

Als Reaktion auf das Bundesgerichtsurteil zu den Prämienverbilligungen im Kanton Luzern haben Politiker der Zuger Fraktion ALG/CSP eine Interpellation eingereicht. Es geht beispielsweise um den Fall einer Mittelstandsfamilie mit vier Kindern.
Der Entscheid des Bundesgerichts könnte auch mehr Zuger Familien den Zugang zu Prämienverbilligungen öffnen. (Bild: Thomas Hary/SGT)

Christopher Gilb

Das Bundesgericht hat befunden, dass der Luzerner Regierungsrat gegen Bundesrecht verstossen hat, als er entschied, dass nur Haushalte mit einem Nettoeinkommen von unter 54 000 Franken Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Denn Ziel der Prämienverbilligung sei nicht nur die Entlastung von Familien mit tiefen, sondern auch mit mittleren Einkommen respektive von Familien bis in den Mittelstand hinein, so das Bundesgericht. Als Reaktion aufs Urteil haben nun die Kantonsräte Andreas Lustenberger (ALG/Baar), Vroni Straub (CSP/Zug), Andreas Hürlimann (ALG/Steinhausen) und Rita Hofer (ALG/Hünenberg) eine Interpellation eingereicht und beziehen sich darin auf aktuelle Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit.

Diesen zufolge steht der Kanton Zug sehr gut da. Nirgends ist die verbleibende Prämienbelastung nach Abzug der Verbilligung tiefer als im Kanton Zug. In Bezug auf die Deutung des Bundesgerichtsurteils nehmen sie aber auf zwei Modellfälle Bezug bei denen Zug unter der sogenannten Mittelstandsgrenze liegt. Denn eine Familie mit vier Kindern wie auch eine Familie mit einem Kind und einer jungen Erwachsenen in Ausbildung mit einem unteren Mittelstandsbruttoeinkommen haben im Kanton Zug keinen Anspruch mehr auf Prämienverbilligung.

Regierung will erst einmal Urteil prüfen

Zudem wird von den Interpellanten der Modellfall einer Familie mit zwei Kindern erwähnt. Eine solche hat im Kanton Zug nur bis zu einem Bruttoeinkommen von rund 100000 Franken Anspruch auf Verbilligung, also genau bis zur unteren Grenze Mittelstand gemäss nationalem Durchschnitt. «Es ist schon interessant, dass anscheinend gerade bei Familien mit Kindern der Kanton Zug weniger grosszügig ist als bei Alleinstehenden», sagt ALG-Parteipräsident Andreas Lustenberger. Gerade Familien hätten ja sowieso schon etwa durch die hohen Mieten im Kanton eine grosse Kostenlast. In der Interpellation wird der Regierungsrat nun gefragt, ob er in diesen Fällen mindestens die untere Grenze des Mittelstandes zu überschreiten gedenkt. Gesundheitsdirektor Martin Pfister will die Antworten darauf nicht vorwegnehmen. Bei Einkommen über 100000 Franken gehöre Zug aber nicht zu den grosszügigsten Kantonen.

Im Zentrum der Zuger Prämienverbilligung stehe vielmehr die Entlastung von Haushalten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, so Pfister. Bis zu welchen Einkommensgrenzen eine Prämienverbilligung ausgerichtet werden solle, sei nun Gegenstand politischer und rechtlicher Diskussionen. Man werde das Bundesgerichtsurteil nun im Detail prüfen. Keine Reaktion aufs Urteil plant die Zuger SP. Deren nationale Partei hatte als Reaktion aufs Urteil acht Kantonen ein Ultimatum gesetzt, die nötigen Anpassungen in die Wege zu leiten. Es handelt sich um solche, wo die Einkommensgrenze teils deutlich tiefer als in Zug ist. «Wir haben uns das angeschaut und sind der Meinung, dass Zug im Vergleich gut aufgestellt ist», so Kantonsrat Hubert Schuler (SP/Hünenberg).

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