Gefährlicher Käfer

Zentralschweizer Kantone warnen vor Japankäfer – das müssen Sie bei einer Sichtung beachten

Der Japankäfer bedroht schweizweit die Landwirtschaft, Biodiversität und Grünflächen. Aus diesem Grund warnen nun die Zentralschweizer Kantone. Besondere Vorsicht gilt dabei im Kanton Schwyz.
So sieht ein Japankäfer aus.
Bild: Christian Schweizer/Agroscope, Zürich

Ein kleines Insekt sorgt derzeit in der Zentralschweiz für Aufsehen: Gemeint ist der Japankäfer. Das schillernde Tier breitet sich weiter in der Schweiz aus und stellt dabei eine Gefahr für Landwirtschaft, Biodiversität und Grünflächen dar. Es unterliegt der strikten Melde- und Bekämpfungspflicht. Aus diesem Grund warnen die Kantone Uri, Obwalden und Zug nun in einem Schreiben zur Wachsamkeit.

Im Kanton Uri gab es im Jahr 2024 einen ersten Fund. Damals wurde ein einzelner Japankäfer bei der Autobahnraststätte gefangen. Auch im Kanton Luzern wurden bereits vereinzelt Käfer an Autobahnraststätten gesichtet . Anders sieht die Situation im Kanton Schwyz aus. Dort wurde im Naturschutzgebiet Sägel auf dem Boden der Gemeinde Arth im Sommer 2024 gar eine kleine Population gefunden. Daraufhin kamen im Herbst sogenannte Nematoden (Fadenwürmer) zum Einsatz. Diese vermehren sich in den Larven des Japankäfers und töten den Käfernachwuchs damit ab.

Da nicht davon auszugehen ist, dass die Population bereits getilgt werden konnte, wurden zur Überwachung erneut Fallen aufgestellt. Dazu hat das Schwyzer Amt für Landwirtschaft im Auftrag des Bundes einen Befallsherd mit einem Radius von einem Kilometer um den Fundort sowie zusätzlich eine Pufferzone festgelegt und weitere Massnahmen verfügt. So ist im Befallsherd etwa die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen verboten. Zudem dürfen Grüngut und Kompost nicht mehr hinaus transportiert werden. Obwohl es in den Kantonen Obwalden und Zug bisher keine Funde gab, wurden auch dort Fallen aufgestellt.

Die Käfer reisen unbemerkt im Auto mit

Der Japankäfer befällt über 400 Pflanzenarten, darunter auch landwirtschaftliche Kulturen. Er richtet durch Blatt-, Blüten- und Früchtefrass erhebliche Schäden an, während die Larven Gras- und Wiesenflächen schädigen, indem sie die Wurzeln der Pflanzen anfressen. Erstmals hierzulande nachgewiesen wurde der Käfer 2017 im Tessin.

Erwachsene Japankäfer sind etwa 10 bis 12 Millimeter lang. Typisch sind ihre glänzenden, kupferfarbenen Flügeldecken sowie der metallisch grün schimmernde Kopf und das Halsschild. Entlang ihres Körpers tragen sie fünf kleine weisse Haarbüschel sowie zwei grössere am Hinterleib – ein deutliches Erkennungsmerkmal. Die Käfer sind hauptsächlich in den Sommermonaten aktiv und gut auf Pflanzen sichtbar. Sie können jedoch auch unbemerkt in Autos, Wohnmobilen oder im Gepäck mitreisen. Jeder Verdacht auf einen Befall muss umgehend dem zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden.

So können Sie Funde melden

Verdächtige Käfer sollen nach dem Fund über Nacht eingefroren werden. Zusammen mit Foto, dem genauen Fundort und wenn möglich mit dem Namen der Wirtspflanze sollen sie gemeldet werden.

Luzern: Onlineformular Meldung Schadorganismen oder per E-Mail an pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch
Uri: Meldung via Meldeformular_Japankäfer_Uri per E-Mail ala.vd@ur.ch an den kantonalen Pflanzenschutzdienst.

Obwalden: Meldung per E-Mail landwirtschaft@ow.ch an den kantonalen Pflanzenschutzdienst.

Nidwalden: Meldung per E-Mail landwirtschaft@nw.ch an den kantonalen Pflanzenschutzdienst.

Zug: Meldung per E-Mail pflanzenschutz@schluechthof.ch an den kantonalen Pflanzenschutzdienst.

Schwyz: Aussagekräftige Fotos mit den sichtbaren Haarbüscheln und mit einem Lineal daneben an kathrin.vonarx@sz.ch.

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