Am 27. April 2024 wurde ein heute 65-jähriger Mann mit lebensgefährlichen Verletzungen in seiner Wohnung in Wolfenschiessen aufgefunden. Gemäss den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Nidwalden soll die Täterschaft unter dem Vorwand einer Fahrzeugbesichtigung einen Termin mit dem Betreiber einer Autogarage vereinbart haben. Dahinter habe jedoch die gezielte Absicht gesteckt, das Opfer zu überfallen. Im Verlauf einer tätlichen Auseinandersetzung wurde der Mann durch massive Gewaltanwendung lebensgefährlich verletzt, heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Nidwalden.
Aufwendige Ermittlungsarbeit und Einsatz technischer Massnahmen
Die Identifizierung der Tatverdächtigen sei das Ergebnis «intensiver, monatelanger Ermittlungen». Eine Sonderkommission der Kantonspolizei Nidwalden wertete mit hohem Aufwand und in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Nidwalden eine Vielzahl an Spuren und Informationen aus. Dabei kamen auch verschiedene Überwachungsmassnahmen zum Einsatz. «Dank der engen und spezialisierten Zusammenarbeit unter den Strafverfolgungsbehörden konnten die mutmassliche Täterschaft schliesslich ermittelt und die Hintergründe der Tat geklärt werden.»
Nachdem die Ermittlungen abgeschlossen seien, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Männer sowie eine Frau, alle im Alter zwischen 35 und 46 Jahren. Es handelt sich um Staatsangehörige aus der Schweiz, aus Bosnien-Herzegowina und Slowenien. Neben versuchtem Raub umfasst die Anklage weitere Delikte wie Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz. Aufgrund der Schwere der Tat und der Tatumstände beantragt die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen zwischen 38 und 54 Monaten sowie einen Landesverweis von 10 Jahren.
Bis auf Weiteres gilt die Unschuldsvermutung
Im Zusammenhang mit dem Überfall sei gegen insgesamt fünf Personen ermittelt worden. Das Verfahren gegen einen 43-jährigen Mann aus Montenegro sei derzeit noch bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden hängig. Ein weiterer Beschuldigter konnte noch nicht gefasst werden. Er ist weiterhin zur Verhaftung ausgeschrieben.
Mit der Anklageerhebung gehe die Zuständigkeit ans Kantonsgericht Nidwalden über. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung. (rwi)


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