Der Willisauer Stadtrat hat entschieden, eine Totalrevision des Friedhofreglements anzupacken. Wie es in einer Mitteilung heisst, wurde der Entwurf durch die Friedhofkommission unter Einbezug der katholischen und der reformierten Kirche erarbeitet. Mit dem neuen Reglement werden unter anderem die Grundlagen für das Sternenkindergrab gelegt.
Das Luzerner Parlament hat 2025 einen Vorstoss überwiesen, wodurch alle Gemeinden im Kanton auf Wunsch der Eltern sogenannte Sternenkinder – also Babys, die in der Schwangerschaft verstorben sind – bestatten müssen. Per 1. Januar 2027 soll die neue Bestattungsart nun auf dem bestehenden Areal der Kindergräber in Willisau umgesetzt werden. «Auch wenn die Nachfrage bisher noch überschaubar ist, erachtet der Stadtrat eine Sternenkindergrabstätte für eine Gemeinde dieser Grösse als sinnvoll und angemessen», schreibt Stadträtin Sabine Büchli-Rudolf auf Anfrage.
Der Stadtrat hat für das neue Reglement die Vernehmlassung gestartet. Bis am 19. Juli können alle Interessierten den Entwurf des Reglements auf der Website oder bei der Stadtkanzlei lesen und entsprechende Eingaben machen. Die Gemeindeversammlung kann am 23. November 2026 über das Reglement befinden. (fmü)



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