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Abstimmung

Unsichere Fragestellung: Gemeinde Wikon vertagt Volksabstimmung

Weil die Abstimmungsfrage missverständlich sein könnte, hat die Gemeinde den Urnengang vom 28. September abgeblasen.

Die Stimmberechtigten von Wikon werden am 28. September doch nicht über die Gesamtrevision der Ortsplanung befinden. Der Urnengang wurde kurzfristig abgesagt, weil die Abstimmungsfrage unklar formuliert ist und zu Missverständnissen führen könnte.

Auslöser waren zwei Stimmrechtsbeschwerden, die Anfang September beim Luzerner Regierungsrat eingingen. Die Beschwerdeführenden kritisierten, es sei nicht eindeutig, welche Folgen eine Gutheissung der Sammeleinsprache zur Arbeitszone hätte. Offen blieb insbesondere, ob in diesem Fall gleich die gesamte Ortsplanung abgelehnt würde – was gar nicht beabsichtigt war.

Der Gemeinderat sei nach sorgfältiger Prüfung zum Schluss gekommen, dass die Bedenken berechtigt sind. Mit der bisherigen Formulierung sei nicht garantiert, dass das Abstimmungsresultat den tatsächlichen Volkswillen widerspiegelt. Um Klarheit zu schaffen, verzichtet die Gemeinde deshalb auf die Abstimmung Ende September. Bereits verschickte Unterlagen verlieren ihre Gültigkeit. Auch die geplante Informationsveranstaltung vom 10. September entfällt.

Die Vorlage soll am 30. November erneut an die Urne kommen – dann mit überarbeiteten Unterlagen und präzisierter Fragestellung. Für die Stimmberechtigten bedeutet dies zwar eine Verzögerung, doch will die Gemeinde damit langwierige Rechtsstreitigkeiten und erneute Unsicherheiten vermeiden.

Gemeindepräsident André Wyss bittet die Bevölkerung ausdrücklich um Entschuldigung für die Umstände, zeigt sich aber überzeugt: Der eingeschlagene Weg sorgt letztlich für eine rechtssichere Lösung. (lfa)

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