notifications
Abstimmung

Doch kein Logistikverbot: Wikon stimmt der neuen Ortsplanung zu – und weist Sammeleinsprache ab

In einer Doppelabstimmung setzte sich die vom Gemeinderat empfohlene Variante letztlich mit 56 Prozent der Voten durch.

Die vom Gemeinderat Wikon ausgearbeitete Gesamtrevision der Ortsplanung – sie umfasst unter anderem neue Zonenpläne sowie ein überarbeitetes Bau- und Zonenreglement – wird unverändert dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet. In einer Doppelabstimmung hat das Stimmvolk am Sonntag eine Sammeleinsprache dagegen letztlich abgewiesen. Die Einsprechenden hätten das Bau- und Zonenreglement so anpassen wollen, dass in der Wikoner Arbeitszone IV unter anderem Logistikbetriebe verboten gewesen wären.

Das hätte auch Planzer und sein geplantes Logistikzentrum betroffen. Der Gemeinderat warnte, dass ein solches Verbot die Rechtssicherheit laufender Baugesuche wie ebenjenes von Planzer gefährden würde. Zudem will er, dass sich in Wikon vor allem wertschöpfungsintensive Betriebe ansiedeln.

Das Firmengelände von Planzer in Wikon.
Bild: Boris Bürgisser
(Wikon, 14. 4. 2022)

Weil zunächst unklar war, ob bei einer Gutheissung der Sammeleinsprache gleich die ganze Ortsplanung abgelehnt würde, wurde die Abstimmung in zwei Haupt- und eine Stichfrage unterteilt. Die erste, vom Gemeinderat empfohlene, Variante beinhaltete ein Ja zur Ortsplanungsrevision und ein Nein zur Sammeleinsprache. Die zweite Variante hätte die Ortsplanungsrevision zwar ebenfalls angenommen, allerdings nur unter Berücksichtigung des geforderten Logistikverbots. In beiden Fällen hätte ein Ja die Abweisung von drei weiteren Einsprachen von Telekom-Anbietern, den SBB und von Privaten bedeutet.

Beide Hauptfragen wurden angenommen, also entschied die Stichfrage. Da präferierten 56 Prozent der Wikonerinnen und Wikoner die erste Variante. Mit 492 abgegebenen Stimmrechtsausweisen betrug die Stimmbeteiligung 51 Prozent. (lf)

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Kommentare (0)