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Urteil

Bundesgericht entscheidet: Wikoner Gemeinderäte müssen nicht in den Ausstand treten

2022 hiess das Bundesgericht eine Beschwerde wegen einer erteilten Baubewilligung in Wikon gut. Beim erneuten Verfahren dürfen die Gemeinderäte weiterhin mitwirken.

Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner haben sich in den letzten Jahren immer wieder gegen Bauvorhaben verschiedener Unternehmen in der Gewerbezone in Wikon gewehrt, die zu Mehrverkehr geführt hätten. Mit ihren Einwänden sind sie vor dem Gemeinderat regelmässig nicht durchgedrungen, doch haben sie gegen die Entscheide des Gemeinderats erfolgreich mehrere Beschwerden vor dem Luzerner Kantonsgericht und dem Bundesgericht geführt.

Nicht so diesmal: Nachdem das Bundesgericht eine Beschwerde gegen eine Baubewilligung im Dezember 2022 gutgeheissen und die Sache zur Neubeurteilung an den Gemeinderat Wikon zurückgewiesen hatte, forderten die Beschwerdeführer im erneuten Verfahren den Ausstand von drei Mitgliedern des Gemeinderats, der Gemeindeschreiberin und der Abteilungsleiterin Bau und Infrastruktur. Dies hat das Bundesgericht kürzlich abgewiesen.

Die Beschwerdeführer argumentierten, die Betroffenen hätten «durch ihre fehlerhaften Entscheide in früheren und aktuellen Verfahren ihre mangelnde Unbefangenheit gezeigt». Das Bundesgericht schreibt jedoch, sie müssten nur dann in den Ausstand treten, «wenn sie an der zu behandelnden Sache ein persönliches Interesse haben, zu einem früheren Zeitpunkt gegenüber der Partei ihre persönliche Geringschätzung oder Abneigung zum Ausdruck gebracht haben oder wenn ihnen Verfahrens- oder Rechtsfehler unterlaufen sind, die nach ihrer Natur oder wegen ihrer aussergewöhnlichen Häufung besonders schwer wiegen». Das liege in diesem Fall nicht vor. Das Bundesgericht rät jedoch angesichts der Komplexität der verschiedenen Bau- und Erschliessungsprojekte und der wiederholten Fehlentscheide, dass es «sinnvoll sein könnte, wenn sich der Gemeinderat von einer aussenstehenden Fachperson juristisch beraten liesse». (fmü)

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