Nid- und Obwalden

Werkbeiträge: Alle Kultursparten sind angesprochen

Die Kantone Obwalden und Nidwalden schreiben für das Jahr 2026 gemeinsam Werkbeiträge in der Höhe von 20'000 sowie 10'000 Franken aus.

Mit den ausgeschriebenen Werkbeiträgen von 20'000 sowie 10'000 Franken sollen die Ausgezeichneten direkt und personenbezogen gefördert werden, wie es in  einer Mitteilung heisst. Die Kulturkommissionen von Obwalden und Nidwalden schreiben auch in diesem Jahr die Werkbeiträge gemeinsam aus. Die Ausschreibung findet seit 2014 jährlich statt und richtet sich an Kulturschaffende in allen Kultursparten. Teilnahmeberechtigt ist, wer seit mindestens drei Jahren in einem der beiden Kantone wohnt oder mindestens 10 Jahre hier gewohnt hat oder dessen Schaffen einen aussergewöhnlich engen Bezug zu Obwalden und/oder Nidwalden aufweist.

Blick auf Stans mit der Robert-Durrer-Strasse.
Bild: Patrick Hürlimann (Stans, 5.5.2026)

Mit den Werkbeiträgen von 20'000 respektive 10'000 Franken sollen Kunst- und Kulturschaffende unmittelbar gefördert werden, indem ihnen ermöglicht wird, sich während einer gewissen Zeit intensiv ihrem Schaffen zu widmen. Sie können sich auf eine künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und weiterentwickeln.

Eingegeben werden können zum Beispiel die Entwicklung einer Tanzchoreografie oder neuartiger Theaterformen, Tourneeprojekte, museumspädagogische Konzepte, die Vertiefung von Kompetenzen oder generationenübergreifende bzw. interkulturelle Kulturprojekte. Den Ausdrucksformen sind grundsätzlich keine Grenzen gesetzt; im Zentrum der Förderung steht insbesondere die Entwicklung eines künstlerischen Projekts. Eine Fachjury wird die Eingaben sichten und die beiden Werkbeiträge vergeben.

Keine Beiträge werden gewährt für Ausbildungen oder Projekte, die während der Grundausbildung realisiert werden. Auch die Eingabe von literarischen Texten und Theatertexten ist ausgeschlossen, da diese via Zentralschweizer Wettbewerbe gefördert werden. Filmprojekte können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht unter das Reglement der Zentralschweizer Filmförderung (IFFG) fallen.

Bewerbungen können bis spätestens 31. August in vollständiger Form beim Amt für Kultur Nidwalden eingereicht werden. Reglement und Anmeldeformular stehen unter www.ow.ch/werkbeitrag oder www.nw.ch/werkbeitrag zum Download zur Verfügung. (MZ)

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