Angeklagt wegen mehrfacher Urkundenfälschung sind ein Geschäftsführer (34) einer Sicherheitsfirma und ein Luzerner Mitarbeiter (42). Sie sollen Zertifikate eines Kurses gefälscht haben, um bei der Polizei eine Bewilligung für die Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen und Plätzen zu erlangen.
Dies ist zum Beispiel bei Baustellen oder auch beim Ausfall von Ampeln nötig. So weit kam es jedoch nicht, die beiden wurden angezeigt. Pikant: Die Anzeige stellte ein ehemaliger Geschäftspartner, der seit der Trennung im Streit sein eigenes Sicherheitsgeschäft betreibt.
Anzeigesteller und Staatsanwaltschaft blieben der Verhandlung fern. Der erste der beiden Beschuldigten schwieg, der zweite äusserte sich zu den Vorwürfen. Die Zertifikate wurden laut Anklage per E-Mail versendet.
Der zweite Beschuldigte bestreitet, diese verfasst zu haben. Darauf fragt der Einzelrichter: «Haben Sie eine Vermutung, wer sie verfasst hat?» Der Beschuldigte antwortet: «Ich könnte mir vorstellen, dass das mein ehemaliger Geschäftspartner war.» Warum? «Er wollte wohl einen Mitbewerber ausschalten, die Branche ist wie ein Haifischbecken.»
Die Staatsanwaltschaft habe den Fall als Bagatellfall bezeichnet, so der Verteidiger. Dem stimme er zwar zu, jedoch nur mit Blick auf die bedingte Geldstrafe und Busse. Er betont: «Als Geschäftsmann, der eng mit der Polizei zusammenarbeitet, käme ein Strafregistereintrag einem Berufsverbot gleich.»
Fälschung macht keinen Sinn
Zudem seien die Zertifikate gar nicht notwendig, es reiche eine Ausbildungsbestätigung durch eine Fachperson, und sein Mandant sei eine Fachperson. Eine Fälschung mache also gar keinen Sinn, so der Verteidiger. «Die Anklage zeigt, wie die Staatsanwaltschaft aufs Geratewohl einen Strafbefehl verfasst.»
Auch der andere Verteidiger fragt: «Wem nützt eine solche Fälschung?» Und antwortet gleich selber: «Nur einem Konkurrenten.» Beide Verteidiger fordern für ihre Mandanten einen Freispruch. Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.

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