Die Reuss gehört zum Inventar von Luzern wie der Pilatus. In der Regel fliesst sie friedlich aus dem Vierwaldstättersee. Nicht immer ist sie uns im Kanton Luzern jedoch freundlich gesinnt und verändert durch Hochwasser ab und zu unseren Alltag.
Kürzlich machte sie auf eine etwas andere Art und Weise auf sich aufmerksam. Der Verein Rechtsperson Reuss will mit einer Volksinitiative erreichen, dass der Fluss eine eigene Rechtspersönlichkeit erhält . Das heisst, sie soll Grundrechte bekommen und vor Gericht ziehen können, wenn ihre Rechte verletzt werden. Diese Idee scheint auf den ersten Blick skurril, denn ein Fluss kann nicht selber vor Gericht gehen. Letztlich müsste trotzdem ein Mensch die Rechte für den Fluss einfordern. Reine Symbolik also?
Die Idee ist nicht neu. Um die Umweltzerstörung aufzuhalten, werden vermehrt Forderungen von Aktivisten und Juristinnen laut, der Natur eigene und durchsetzbare Rechte zu verleihen. In der Schweiz gelten jedoch nur der Mensch und die juristische Person als Rechtssubjekte. Einem Fluss oder Berg müsste also vor Gericht eigene Rechtspersönlichkeit zugestanden werden.
So hat Ecuador als erstes Land die Rechte der Natur in der Verfassung festgeschrieben. Diese Rechte können seitdem von jeder Person vor Gericht eingeklagt werden. Ist ein solcher Paradigmenwechsel auch in Luzern denkbar, welcher zu einem neuen Verhältnis zwischen Menschen und Natur beitragen könnte? Vielleicht.
Wahrscheinlich ist es dann aber nicht förderlich, wenn der Verein kategorisch nur Veganer und Vegetarierinnen als Aktivmitglieder zulässt und so eine breite Öffentlichkeit von seinem Anliegen abschreckt. Denn der Schutz der Natur ist längstens nicht mehr nur ein Bedürfnis einer kleinen Minderheit.
Nadja Wenger ist Eisschnellläuferin aus Schenkon. Am Freitag äussern sich jeweils Gastkolumnistinnen und Redaktoren unserer Zeitung zu einem frei gewählten Thema.

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