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Bundesgericht

Weiteres Urteil in der Affäre um einen Landverkauf am Ägerisee

Ein Zuger Anwalt erhält nach der Einstellung eines Disziplinarverfahrens gegen ihn keine Entschädigung. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen. Der Jurist vertrat eine Partei beim umstrittenen Grundstücksverkauf in Oberägeri, der Thema einer PUK ist.

Ein Geschwisterpaar aus dem Kanton Zug - Bruder und Schwester - streiten sich seit mehreren Jahren um das Erbe ihrer Eltern. Zankapfel ist ein Grundstück in Oberägeri, das der Bruder und daran beteiligte Gesellschaften an einen der Erben des Spezialiätenchemie-Unternehmens Sika verkauft haben.

Unterdessen sind verschiedene Gerichtsverfahren geführt worden oder noch hängig. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Der Grundstücksverkauf führte auch dazu, dass die Direktion des Innern beziehungsweise das Grundbuch- und Notariatsinspektorat des Kantons Zug ein Aufsichtsverfahren in den Gemeinden Ober- und Unterägeri durchführte. Umstritten war die Beurkundung beim Verkauf.

Die Schwester wurde im vorliegenden Streit durch einen Anwalt aus dem Kanton Zug vertreten. Weil dieser sich in pflichtwidrigerweise in das Aufsichtsverfahren eingemischt und weitere anwaltliche Regeln missachtet haben soll, erstattete die Direktion im Januar 2024 eine Anzeige bei der Aufsichtskommission der Rechtsanwälte des Kantons Zug.

Verfahren eingestellt

Die Aufsichtskommission stellte das Verfahren ein. Dem betroffenen Anwalt wurde keine Entschädigung zugesprochen, weshalb er ans Bundesgericht gelangte. Er verlangte rund 32'000 Franken. Zudem sollte das Gericht festhalten, dass die Anzeige mutwillig eingereicht worden sei.

Das Bundesgericht hat die Anträge und die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Es sehe keine Hinweise darauf, dass die Behörde mutwillig gegen den Anwalt vorging. Zudem gebe es keinen Grund für eine Entschädigung.

Wegen der umstrittenen Grundbucheintragung hat das Zuger Parlament vergangenen Sommer entschieden, dass eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) die Vorgänge untersuchen soll. Die Ergebnisse stehen noch aus. (Urteil 2C_352/2025 vom 17.12.2025) sda

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