Die Stadt Luzern will die Elektromobilität und den Aufbau von öffentlichen Ladestationen vorantreiben. Dazu will sie auf öffentlichem Grund Ladestationen bauen, welche Drittanbietenden dann mit einer Konzession betreiben können.
Vorgesehen ist, dass die Stadt den Aufbau der Basisinfrastruktur und die Netzerschliessung der Standorte finanziert und realisiert, wofür voraussichtlich rund 960’000 Franken anfallen werden. Die Drittanbietenden sollen die Ladestationen finanzieren und die Betriebskosten übernehmen. Dies schreibt die Stadt in einem Planungsbericht. Die Massnahmen sind Teil des Gesamtkonzeptes für erneuerbare Antriebe in der Mobilität, das die EBP Schweiz AG (Beratungs- und Ingenieurunternehmen) im Auftrag der Stadt Luzern erarbeitet hat.
144 Ladepunkte an 27 Standorten
Die Verfasser haben den Fahrzeugbestand und Bedarf an Ladestationen eruiert, unter anderem unter Berücksichtigung einer Studie des Bundesamtes für Energie. Zudem wurden bei der Ausarbeitung des Szenarios konkrete Zielsetzungen der Klima- und Energiestrategie sowie der Mobilitätsstrategie der Stadt Luzern hinterlegt. Die wichtigsten Ziele sind bekanntlich, die Anzahl der Parkplätze zu reduzieren sowie bis 2040 bei den CO 2 -Emissionen «Netto-Null» zu erreichen.
Gemäss Berechnung werden im Jahr 2035 voraussichtlich über 80 Prozent der Personenwagen in der Stadt Luzern batterieelektrisch sein, was zirka 26’450 Fahrzeugen entspricht. Rund ein Viertel davon könnten nicht zu Hause oder am Arbeitsplatz geladen werden, weswegen der Bedarf an allgemein zugänglichen Ladepunkten steigen werde, heisst es weiter. Bis im Jahr 2035 dürften es insgesamt rund 420 Ladepunkte sein, bisher gibt es 104.
Der Stadtrat weist darauf hin, dass die Entwicklung mit Unsicherheiten behaftet ist und der Bedarf «deutlich geringer oder höher» ausfallen könne. Unter anderem ist der Bedarf abhängig davon, wie viel Leistung an den jeweiligen Ladepunkten angeschlossen ist sowie von der Bevölkerungsentwicklung, dem Motorisierungsgrad und den technologischen Fortschritten. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes wurden rund 60 mögliche Standorte evaluiert, rund 30 davon sollen gemäss aktuellem Planungsstand realisiert werden. Sie sollen insgesamt über rund 144 Ladepunkte verfügen.
CKW und ewl hätten grundsätzlich Interesse, sich als Betreiber der Ladepunkte zu bewerben, heisst es im Gesamtkonzept. Eine Vergabe dürfe allerdings nicht direkt erfolgen, sondern müsse gemäss dem öffentlichen Beschaffungsrecht ausgeschrieben werden. Der Stadtrat betont, dass die Ladepunkte weiterhin als Parkplätze gelten. Somit seien sowohl weiterhin die Parkplatzgebühren als auch zusätzlich die Ladegebühren zu bezahlen.
Dauerparkkarte nur noch für E-Autos
«Ziel der Mobilitätsstrategie ist es, den motorisierten Individualverkehr möglichst zu vermeiden und auf flächeneffiziente Verkehrsmittel wie das Velo oder den Bus zu verlagern», erklärt Umwelt- und Mobilitätsdirektor Marco Baumann (FDP). Dieses Ziel werde nach wie vor angestrebt. Es gehe zwar nach wie vor darum, den Autoverkehr möglichst zu vermeiden. «Wir sind aber auch realistisch: Es wird auch in Zukunft Autoverkehr geben, den man nicht vermeiden oder verlagern kann.» Dieser solle «klimaneutral und stadtverträglich» ausgestaltet sein. «Deswegen treiben wir den Umstieg auf elektrische Antriebe voran.»
Insgesamt hat das Projektteam 15 Massnahmen ausgearbeitet. So sollen beispielsweise ab 2033 nur noch E-Taxis eine Betriebsbewilligung in der Stadt Luzern erhalten. Spätestens 2030 werden emissionsfreie Fahrzeuge die Jahresparkkarte günstiger erhalten und ab 2040 soll es nur noch für E-Autos eine Jahresparkkarte geben. Weiter wird es für Private bei Neubauten und Sanierungen Vorgaben für die Basisinfrastruktur für Ladestationen geben.
Die Empfehlungen sahen auch vor, dass in Parkhäusern, an denen die Stadt beteiligt ist, ab 2040 keine mit Verbrennungsmotoren betriebenen Fahrzeuge mehr parkieren dürfen. Davon sieht der Stadtrat ab, denn «die Forderung nach einer Zugangsbeschränkung ist aufgrund unserer Minderheitsbeteiligung sehr schwierig bis nicht realisierbar», erklärt Baumann.
Damit die Massnahmen umgesetzt werden können, ist eine Anpassung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grundes sowie des Parkplatzreglements nötig. Das Stadtparlament wird voraussichtlich am 18. September darüber beraten.

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