notifications
Luzern

Entschädigungen unrechtmässig bezogen? Guido Graf weist Anschuldigungen «mit Nachdruck» zurück

Erstmals äussert sich Guido Graf zur WAS-Affäre und den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Im Zentrum stehen Spesen, Entschädigungen und eine Strafanzeige.
Guido Graf sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert und weist diese in einem Interview zurück.
Bild: Patrick Hürlimann
(9. 2. 2023)

Guido Graf hat erstmals öffentlich Stellung genommen zu den Anfang März erhobenen Vorwürfen, über welche diese Zeitung zuerst berichtet hat. Gemäss diesen soll sich der Luzerner alt Regierungsrat Aufträge zugeschanzt haben. Weiter soll er Vergütungen selbst festgelegt sowie visiert haben und Fahrspesen unrechtmässig verbucht haben.

Graf weist die Vorwürfe gegenüber dem «Regionaljournal Zentralschweiz» «mit Nachdruck» zurück. In einem am Donnerstag auf SRF publizierten Interview bestreitet der frühere Verwaltungsratspräsident des Sozialversicherungszentrums Wirtschaft Arbeit Soziales (WAS) sowohl strafrechtlich relevantes Verhalten als auch persönliche Vorteilsnahme.

Einerseits geht es um Spesen- und Entschädigungsfragen der Jahre 2023 und 2024. Andererseits liegt eine Strafanzeige der kantonalen Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) vor, die sich auf die Gründung der WAS Immobilien AG im Jahr 2019 bezieht. Graf bezeichnet diese Anzeige als «haltlos» und zeigt sich überzeugt, vollständig entlastet zu werden. Die damaligen Entscheide seien vom gesamten Verwaltungsrat sowie vom Regierungsrat genehmigt worden. Zudem hält er fest, dass es zwischen ihm und der AKK in dieser Sache vorgängig keine Gespräche gegeben habe, stattdessen sei direkt Strafanzeige eingereicht worden. Diese sei zudem unpräzise formuliert gewesen, sodass die Staatsanwaltschaft die AKK zur Nachbesserung habe auffordern müssen. Das Instrument der Strafanzeige «befremdet» Graf.

«Entschädigung erfolgte gestützt auf die entsprechenden Bestimmungen»

Zu den Vorwürfen der unrechtmässigen Spesen und überhöhten Entschädigungen nimmt Graf ebenfalls Stellung. Die Vergütungen seien gemäss gesetzlichen Grundlagen und Reglementen erfolgt und hätten für alle Verwaltungsratsmitglieder gleich gegolten. Konkret räumt er lediglich geringfügige Abweichungen ein: Bei Sitzungsgeldern seien rund 100 Franken zu viel, bei Spesen hingegen rund 850 Franken weniger ausbezahlt worden, als im Bericht der Finanzkommission festgehalten ist.

Den Vorwurf, sich selbst Aufträge zugeschanzt zu haben, weist Graf ebenfalls zurück. Weder er noch sein Unternehmen hätten Aufträge vom WAS oder dessen Tochtergesellschaft erhalten. Tätigkeiten in verschiedenen Verwaltungsratskommissionen seien stets im Gremium beschlossen und kollektiv ausgeführt worden.

Seinen sofortigen Rücktritt erklärte Graf damit, dass er die Arbeit des WAS nicht beeinträchtigen wolle. Er bezeichnete diesen als freiwillig. Neben der Strafanzeige läuft auch eine externe Untersuchung zu Governance-Fragen, welche die Art der Amtsausübung betrifft. Graf selbst räumte ein, dass ihm rückblickend «nicht alles gelungen sein mag», hält aber am grundsätzlichen Vorgehen beim Aufbau des WAS fest und würde «dieses Projekt wieder auf dieselbe Weise umsetzen».

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Kommentare (0)