- 1637: In einem ehemaligen Dominikanerkloster im Kanton Zürich wird das erste «Zucht- und Waisenhaus» in der Deutschschweiz eröffnet. Rund 140 Kinder und Erwachsene sind der Aufsicht einer Hausmutter und eines Hausvaters unterstellt und müssen ihren Aufenthalt durch Arbeit finanzieren.
- 1766: Eröffnung des ersten Waisenhauses in Luzern. Auch hier müssen die Kinder arbeiten, um die Kosten der Anstalt und ihren Unterhalt selber zu bezahlen. Der Schulunterricht kommt an zweiter Stelle.
- 1811: Die Luzerner Bürgergemeinde eröffnet das erste Waisenhaus an der Baselstrasse (1971 Umzug auf den Utenberg, heutige Kinder- und Jugendsiedlung Utenberg).
- 1897: Der Gemeinnützige Frauenverein Sektion Stadt Luzern gründet eine Kinderkrippe in der Neustadt (1889 Umzug in die Senti). Dort werden Kinder bis zum Alter von vier Jahren aufgenommen und von Schwestern von 6 Uhr bis abends 20 Uhr für 20 Rappen pro Tag betreut und gepflegt.
- 1902: Der Gemeinnützige Frauenverein eröffnet in der Weggismatt im Maihofquartier eine weitere Krippe. Bis zu 38 Kinder werden hier verpflegt.
- 1905: Die ‹gemeinnützigen› Frauen der Sektion Stadt Luzern eröffnen einen zusätzlichen Kinderhort (ab 1906 im alten Bürgerspital). Sie reagieren damit auf das zunehmende Bedürfnis, dass nicht nur kleine Kinder betreut, sondern auch schulpflichtige über den Mittag und nach der Schule beschäftigt und verpflegt werden müssen.
- 1912: Das neue Zivilgesetzbuch (ZGB) tritt in Kraft. Aufgrund des darin enthaltenen Kinderschutzartikels können die Vormundschaftsbehörden nun bestimmen, im Falle einer «Verwahrlosung», «pflichtwidrigem Verhalten» oder «dauernden Gefährdung» ein Kind aus einer Familie wegzunehmen. Diese Kinder werden meistens für Arbeitseinsätze verdingt, in ein Heim überwiesen oder bei einer Pflegefamilie untergebracht.
- 1918: Die Vormundschaftsdirektion der Stadt Luzern richtet in Räumen des ehemaligen Bürgerspitals eine «Notstube» für Kinder ein, die in «misslichen Verhältnissen» leben und für die man vorübergehend nach einer Unterkunft sucht.
- 1920: Der gemeinnützige Frauenverein richtet in einer Dreizimmer- Wohnung im zweiten Stock des ehemaligen Bürgerspitals eine Kinderstube ein.
- 1928: Umzug der Kinderstube in ein altes, der Stadt gehörendes Haus in der Hubelmatt.
- 1959: Die Stimmbürger der Stadt Luzern bewilligen für die Erweiterung der Liegenschaft Hubelmatt einen Kredit von 470'000 Franken.
- 1964: Im Hubelmatt-Dachstock werden sechs Kinderschlafstellen und ein Angestelltenzimmer eingerichtet – «für Kinder, die geschädigt sind», als sogenannte «Polizeizelle». So können die Behörden kurzfristig Kinder und Jugendliche, die sich ein Vergehen zuschulden kommen liessen, im Hubelmatt unterbringen.
- 1973: Der Dachstock im Hubelmatt wird erneut umgebaut, um wie zur Gründungszeit wieder Säuglinge aufnehmen zu können.
- 1981: Die Frauengemeinschaft übergibt die Führung des Heims an eine gemeinnützige Stiftung unter der Führung des Luzerner Rechtsanwalts Kaspar Lang.
- 1986: Mit Oskar Mathis wird der erste Mann als Heimleiter angestellt. Vor der Stiftsgründung von 1981 wurde das Heim ausschliesslich von Frauen geleitet.
- 1987: Der Kanton Luzern anerkennt das Kinderheim Hubelmatt als Institution gemäss Heimfinanzierungsgesetz (HFG).
- 1996: Start umfassender Sanierungsarbeiten (bis 1998).
- 2020: Das Kinderheim Hubelmatt erhält seinen neuen Namen Compass Hubelmatt.



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