Zurzeit befinden auf kantonaler Ebene der Landrat und auf Ebene der Gemeinden die Gemeindeversammlung über Einbürgerungsgesuche. Neu sollen diese Entscheide durch die Exekutivbehörden gefällt werden, heisst es in einer Medienmitteilung des Kantons Nidwalden.
In den Gemeinden soll der Gemeinderat oder eine von ihm eingesetzte Kommission zuständig sein, beim Kanton die Justiz- und Sicherheitsdirektion respektive der Regierungsrat. Dadurch können die Verfahren effizienter abgewickelt und der Verwaltungsaufwand reduziert werden.
Die dafür erforderliche Teilrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes, die durch zwei Vorstösse im Landrat initiiert worden ist, wurde in der Vernehmlassung vorwiegend positiv bewertet. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende wollten das Verfahren auf kommunaler Stufe belassen und von erleichterten Einbürgerungen für Schweizer Staatsangehörige absehen.
Weiterhin sorgfältige Prüfung der Einbürgerungsgesuche
«Die Zustimmung zum kommunalen Bürgerrecht an der Gemeindeversammlung ist ein formeller Akt. Vorgelagert findet ein umfassendes Prüfungsverfahren statt. Hält das Gesuch den Vorgaben nicht stand, wird es erst gar nicht vorgelegt», wird die Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi in der Mitteilung zitiert.
Zum Punkt, wonach für Schweizer Bürgerinnen und Bürger kein vereinfachtes Verfahren auf kommunaler Ebene zugestanden werden soll, hält sie fest: «Diese Personen besitzen bereits die Schweizer Staatsbürgerschaft und erfüllen dadurch die massgebenden Kriterien. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum für sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erleichtert werden sollten.»
Nach sorgfältiger Prüfung aller Eingaben hat der Regierungsrat beschlossen, die Vorlage unverändert zu belassen. «Die zentralen Anliegen – Effizienzsteigerung, Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung – fanden breite Unterstützung», wird Karin Kayser-Frutschi weiter zitiert: «Einbürgerungsgesuche werden weiterhin sorgfältig geprüft und nur bewilligt, wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.»
Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes nun an den Landrat verabschiedet. Die Beratung im Kantonsparlament ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen. Ziel ist es, die neuen Regelungen per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen. (sim)

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