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Nidwalden

Vorläufig auf 16'800 Starts und Landungen beschränkt – Bund gibt grünes Licht zur zivilen Umnutzung

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat Einsprachen abgewiesen und der Airport Buochs AG die Bewilligung für den zivilen Betrieb des ehemaligen Militärflugplatzes Buochs erteilt.
Der Flugplatz Buochs. (Bild: PD)

Philipp Unterschütz und Matthias Piazza

Die Pilatus Flugzeugwerke AG und der Kanton Nidwalden als je hälftige Besitzer der Airport Buochs AG (Abag) haben erfreuliche Post aus Bern erhalten. Mit Verfügung vom 11. August hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Buochs in ein ziviles Flugfeld genehmigt. Es hat der Abag die Bewilligung für den Betrieb als Flugfeld sowie die Plangenehmigung für die Infrastrukturanlagen erteilt. Zudem hat das Bazl das Betriebsreglement genehmigt.

Dabei geht es um die Umnutzung der bestehenden militärischen Bauten für zivile Zwecke, den Rückbau von Hindernissen im Sicherheitsstreifen der Piste und die Massnahmen des Generellen Entwässerungsplans. Die Abag hatte beim Bazl zudem die Weiternutzung der Hangarzelte und Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an der Herdernstrasse beantragt. Die öffentliche Strasse verläuft quer über den Flugplatz und kreuzt die Piste und einen Rollweg.

Zahlreiche Auflagen zu erfüllen

Wie das Bazl in einer Mitteilung schreibt, sind während der öffentlichen Auflage der Gesuchsunterlagen insgesamt elf Einsprachen eingegangen. Als Folge davon erfolgte eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung des Kantons Nidwalden sowie des Bundesamtes für Umwelt. Aufgrund der positiven Beurteilung des Gesuchs und der Umweltverträglichkeitsprüfung hat das Bazl dann die Umnutzung des Flugplatzes Buochs bewilligt. Wie das Bazl weiter schreibt, werde die Abag für die Umsetzung jedoch zahlreiche Auflagen erfüllen müssen, unter anderem für die Sanierung der Entwässerung.

Der Kanton Nidwalden, die Pilatus Flugzeugwerke AG und die Abag äussern sich in einer Mitteilung erfreut über den Entscheid des Bazl. «Wir sind froh, dass nun ein Teil des von der Bevölkerung gesprochenen Objektkredites zeitnah für die Realisierung der sich aufdrängenden Sicherheitsmassnahmen eingesetzt werden kann», wird Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger zitiert, der den Kanton im Verwaltungsrat der Abag vertritt.

Das Bazl habe nämlich zugleich weitere von der Abag separat eingereichte Gesuche bewilligt. Diese haben Sicherheitsmassnahmen an der Herdernstrasse sowie beim ungesicherten Rollweg über die Flurhofstrasse (Rollweg Foxtrott) zum Ziel. Aufgrund der Dringlichkeit hat das Bazl allfälligen Beschwerden dagegen die aufschiebende Wirkung entzogen. «Dies ist natürlich in unserem Sinne, um in absehbarer Zukunft mit baulichen Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Sicherheit auf dem Flugplatz weiter erhöht wird», hält Markus Kälin, Vizepräsident des Abag-Verwaltungsrates, fest. Auch das Gesuch um Weiternutzung von bestehenden Hangarzelten bis Ende 2026 ist positiv beantwortet worden.

Vorläufig auf 16'800 Starts und Landungen beschränkt

Das Bazl hat allerdings die Anzahl motorisierter Flugbewegungen vorläufig auf 16'800 Starts und Landungen pro Jahr beschränkt. Zusammen mit dem für später geplanten Ersatz bestehender Bauten werde die Anzahl zulässiger Flugbewegungen neu beurteilt, schreibt das Bundesamt. In der Abstimmungsbotschaft von 2017 war dem Nidwaldner Stimmvolk vorgerechnet worden, dass nur ab einem Bereich zwischen 16'500 und 18'000 Flugbewegungen ein ausgeglichener, kostendeckender Betrieb erzielt werden könne.

Markus Kälin zeigt sich zufrieden mit den vorläufig vorgegebenen 16’800 motorisierten Flugbewegungen. «Ein kostendeckender Flugbetrieb ist sowieso erst möglich, wenn die Hangars erstellt sind.» Auch sei mit dem Bazl vereinbart, dass die Zahl der Flugbewegung auf 20'000 erhöht werden dürfe, wenn die Infrastrukturanlagen gebaut seien.

Den Entscheid des Bazl können die Einsprecher nun noch ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. Der Entscheid wird im Nidwaldner Amtsblatt vom 25. August publiziert und unterliegt dann einer 30-tägigen Beschwerdefrist. Sobald allfällige Beschwerden bereinigt sind, kann in einem weiteren Schritt das restliche Kapital für den Neubau von zwei Hangars und einem Betriebsgebäude mit Fahrzeugunterstand verwendet werden.

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