Luzern hat am 9. Februar die Chance, zum Vorreiterkanton zu werden. Das Stimmrechtsalter 16 kennt bisher nur die Glarner Landsgemeinde. Diskutiert wird die Herabsetzung landauf, landab schon seit der Jahrtausendwende. Exakt im Jahr 2000 gab es in Schaffhausen die erste kantonale Abstimmung dazu. Nicht nur dort, sondern später auch in etlichen anderen Kantonen scheiterten entsprechende Vorlagen entweder noch im Parlament oder dann an der Urne. National liegt der letzte Beschluss ein Jahr zurück – nach jahrelangem Hin und Her hat die grosse Kammer einen Vorstoss zur Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts ab 16 Jahren endgültig abgeschmettert.
Gegnerinnen und Gegner argumentieren darum: Die Politik und die Bevölkerung wollen einfach nicht, dass Jugendliche mitmischen. Doch die vielen Versuche zeigen auch ganz deutlich auf: Es ist ein anhaltendes Bedürfnis, wofür immer wieder gekämpft wird. Das darf nicht ausser Acht gelassen werden.
Noch nie hatte es eine Änderung unserer demokratischen Regeln leicht. Das Frauenstimmrecht, das 1971 eingeführt wurde, hat einen besonders langen Weg hinter sich. Bereits über 100 Jahre zuvor forderten Zürcherinnen erstmals eine Mitsprache. Die erste eidgenössische Volksabstimmung fand dann 1959 statt. Mit fast 67 Prozent Nein-Stimmen wurde die Vorlage abgelehnt. Gleichentags setzte aber der Kanton Waadt ein klares Zeichen für den Fortschritt und führte das Frauenstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene ein. Es folgten weitere Kantone, bis die Schweiz vor 54 Jahren endlich Ja sagte. Beinahe zeitgleich kam die Diskussion über die Herabsetzung des Stimmrechtsalters von 20 auf 18 Jahre aufs Tapet. Von den ersten Versuchen – 1972 stimmten Genf und Baselland darüber ab – bis zum nationalen Erfolg dauerte es zwei Jahrzehnte.
Ein Gegenargument zum Stimmrechtsalter 16 ist, es ergebe keinen Sinn, dieses kantonal separat zu regeln. Doch manchmal braucht es eben Pioniere – in diesem Fall mutige und fortschrittliche Kantone, wie es Luzern nun sein könnte –, damit auch andere folgen und eine einheitliche Regelung bessere Chancen hat. Der historische Rückblick zeigt: Ein Flickenteppich ist nicht nur schlecht, sondern als Zwischenschritt manchmal sogar nötig.
Genau genommen birgt ein Ja – anders als bei den meisten anderen Vorlagen – faktisch keine Nachteile. Kontra-Argumente basieren allein auf Überzeugungen. Im Luzerner Kantonsrat stützten sich die bürgerlichen Gegnerinnen und Gegner in der Vergangenheit stets auf dieselben Gründe ab: Rechte und Pflichten gehören zusammen; das aktive und passive Wahlrecht ebenso; es wollen doch gar nicht alle Jungen abstimmen und für die, die sich tatsächlich politisch einbringen wollen, gibt es genügend Alternativen.
Die Mündigkeit ist schon jetzt unterschiedlich geregelt. So darf eine 16-Jährige zwar noch keine Verträge selbstständig unterschreiben, ist sexuell aber mündig und kann auch aus strafrechtlicher Sicht längst zur Verantwortung gezogen werden. Auch das Argument, das der ehemalige Luzerner SVP-Kantonsrat Pius Müller vor drei Jahren in die parlamentarische Diskussion einbrachte, hinkt: Wer keine Steuern zahlt, solle nicht über entsprechende Vorlagen abstimmen dürfen, meinte er damals. Einerseits gibt es Tausende Volljährige, die dem Staat kein Geld abdrücken – man denke nur mal an die Studierenden, deren Einkommen schlicht zu tief ist. Andererseits formulierte es der heutige GLP-Fraktionschef Mario Cozzio als Reaktion auf Müllers Aussage sehr treffend : «Ich bin kein Landwirt und habe dennoch über die Agrarinitiativen abgestimmt. Und Sie haben auch über die ‹Ehe für alle› abgestimmt, obwohl Sie vermutlich nicht schwul sind.»
Dass das aktive und passive Wahlrecht zusammengehören soll, ergibt gewissermassen Sinn. Aber schon heute üben viele ihr Mitbestimmungsrecht regelmässig aus, würden sich selbst aber niemals zur Wahl stellen. Hinzu kommt: Kandidierende junge Politikerinnen und Politiker haben es in der Regel dermassen schwer, dass dieser Punkt kaum ins Gewicht fällt.
Dass nicht alle Jungen abstimmen würden, ist klar – so wie das auch längst nicht alle 40-, 50- oder 60-Jährigen tun. Die Herabsetzung der Altersgrenze ist aber eine Chance, das Politinteresse von Jugendlichen zu wecken und zu fördern. Dies auch in der Hoffnung, dass das einen nachhaltigen Effekt hat, der die Stimmbeteiligung stabilisiert oder langfristig gar in die Höhe treibt. Luzern täte denn auch gut daran, die effektive Stimmbevölkerung diverser zu gestalten. Ältere Personen gehen nämlich überproportional oft an die Urne. In der Stadt Luzern nahmen Bürgerinnen und Bürger in ihren 70ern ihr Stimmrecht im vergangenen Jahr doppelt so häufig wahr wie 18- bis 29-Jährige. Die Werte lagen bei 62 zu 31 Prozent.
Die Schweiz ist stolz auf ihre Demokratie – warum diese also nicht noch mehr stärken? Je mehr Menschen mitbestimmen, desto breiter sind Entscheide abgestützt. Wer sich vor einer politischen Verschiebung fürchtet, hat den Sinn der Demokratie nicht verstanden. Je grösser die Stimmbevölkerung ist, desto genauer wird der Volkswillen gespiegelt.
Und letztlich sind es ja genau die jungen Luzernerinnen und Luzerner, die von den heutigen Entscheidungen am längsten betroffen sind. Es ist nur fair, wenn sie über ihre Zukunft zumindest bei kantonalen Vorlagen mitbestimmen dürfen. Und ja, das Mitwirken in einem Jugendparlament ist toll, aber es ist eben nicht das Gleiche. Hier werden keine politisch bindenden Entscheide gefällt.
Die Wahrheit ist: Können auch 16- und 17-Jährige mitbestimmen, wird niemandem etwas weggenommen. Von einem Ja am 9. Februar profitieren nicht nur die politisch interessierten Jugendlichen. Die grösste Gewinnerin ist unsere Demokratie.

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