Lange war unklar, was mit der baufälligen Villa Auf Musegg 1 passiert. Doch nun konkretisiert sich deren Zukunft: Der Luzerner Stadtrat hat den HVDM Architects & Cityplanners den Zuschlag für das Baurecht erteilt. Geplant ist eine Residenz, in der Kunstschaffende arbeiten sowie wohnen können. Im Erdgeschoss ist zudem ein halböffentlicher Teil vorgesehen, der dem Austausch zwischen den Kunstschaffenden dienen soll und von Vereinen oder Privaten für Anlässe genutzt werden kann. Der Park bleibt öffentlich zugänglich. Ziel ist es, den Vertrag noch dieses Jahr zu unterzeichnen, wie die Stadt mitteilt.
In der benachbarten Remise sollen zudem eine Werkstatt für die Elektrifizierung und Reparatur von Oldtimern, Töffs oder Velos sowie ein öffentliches WC entstehen. Im Obergeschoss ist ein Atelier vorgesehen. Weiter gebe es ein Mobilitätskonzept, das ein Carsharing-Modell vorsieht.
Sanierung soll 2025 starten
Die Sanierung der Villa und der Remise soll im zweiten Halbjahr 2025 beginnen. Für diese ist der Baurechtsnehmer HVDM zuständig, die Stadt beteiligt sich finanziell nicht an den Arbeiten. Hinter HVDM steht der Luzerner Architekt Harry van der Meijs, Mitbegründer der Baugenossenschaft Wohnwerk. Das HVDM-Büro war am Freitag telefonisch nicht erreichbar.
Die Stadt schrieb das Baurecht für die Villa im vergangenen November öffentlich aus ; dies, nachdem sich die Fraktionen im Grossen Stadtrat nicht auf ein städtisches Sanierungsprojekt hatten einigen können. Insgesamt hätten sich sechs Interessenten gemeldet, vier konkrete Angebote seien letztendlich fristgerecht eingegangen. «Das Siegerkonzept hat uns als Ganzes überzeugt», sagt Bauvorsteherin Manuela Jost (GLP), die am Freitag ihren letzten Arbeitstag hat. Es habe die Vorgaben, etwa in den Bereichen Gebäudestandards und öffentlicher Charakter, gut erfüllt. «Die Idee, dass Kunstschaffende dort wohnen und arbeiten können, ist originell. Ausserdem geht das Projekt sehr sorgfältig mit der Bausubstanz um. Es sind bei der Sanierung weniger Anpassungen vorgesehen als beim städtischen Projekt.»
Zum vereinbarten Baurechtszins äussert sich die Stadt nicht. Dieser sei aber höher als das in der Ausschreibung geforderte Minimum von 15’000 Franken pro Jahr. Der Baurechtsvertrag falle in die Kompetenz des Stadtrats, wie Jost sagt. Das Parlament muss aber trotzdem noch einen Entscheid über die Villa Musegg fällen: Um die Liegenschaft im Baurecht extern zu vergeben, muss sie vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen der Stadt verschoben werden.


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