In gut einer Woche wird die Zuger Bevölkerung über die Mehrwert-Initiative entscheiden. Daran ändert auch eine Stimmrechtsbeschwerde nichts, die von zwei SP-Politikern eingereicht worden war. Der Regierungsrat hat diese abgewiesen, wie der Kanton am Samstag mitteilt – die Abstimmung wird stattfinden.
Darum geht es bei der Vorlage
Die Zuger Mehrwert-Initiative fordert, dass bei Um- und Aufzonungen zwingend 30 Prozent des Wertzuwachses abgeschöpft werden. Das Geld soll mindestens zur Hälfte für preisgünstigen Wohnraum, der Rest für weitere raumplanerische Massnahmen verwendet werden. Der Gegenvorschlag des Kantons sieht 20 Prozent vor. (gy)
Die Beschwerdeführer Robert Schuler, Vorstandsmitglied der SP Stadt Zug, und Marius Thürlemann, Vorstandsmitglied der SP Unterägeri, hatten die Richtigstellung folgender Aussage des Nein-Komitees verlangt: «Die Zuger Regierung lehnte die gefährliche Initiative und den extremen Gegenvorschlag stets ab.» Diese Aussage – zu finden auf der Internetseite des Komitees und auf einem Flugblatt – sei offensichtlich falsch beziehungsweise irreführend, denn der Regierungsrat empfehle ein Ja zum Gegenvorschlag. Zudem beantragten sie eine Verschiebung der Abstimmung.
So weit wird es nicht kommen. In seiner Abweisungsbegründung legt der Regierungsrat dar, wie es zur Meinungsbildung der Regierung gekommen war.
Als es ursprünglich darum ging, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, beantragte der Regierungsrat, dass die Erhebung der Mehrwertabgabe für die Gemeinden fakultativ sein solle. Der Kantonsrat lehnte dies ab und änderte den Gegenvorschlag dahin gehend, dass die Gemeinden verpflichtet werden, die Mehrwertabgabe zu erheben. Der Regierungsrat lehnte diesen neuen Gegenvorschlag sowie die Initiative daraufhin ebenfalls ab – gemäss Kanton «bis und mit Kantonsratsdebatte». Erst nach dem Beschluss des Kantonsrats habe sich der Regierungsrat dem geänderten Gegenvorschlag angeschlossen. Dies entspreche der bisherigen Praxis bei kantonalen Abstimmungen.
Die Aussage des Nein-Komitees – in der Vergangenheitsform – könne somit als «vertretbare politische Interpretation» gewertet werden. Dazu komme, dass aus den Abstimmungserläuterungen klar und deutlich hervorgehe, dass der Regierungsrat offiziell die Annahme des Gegenvorschlags empfiehlt.
Für den Regierungsrat besteht auch kein Anlass, die Abstimmung zu verschieben. Dies wäre eine einschneidende Massnahme, die Voraussetzungen dafür «nur bei besonders gravierenden Eingriffen in die freie Willensbildung» erfüllt. Das sei angesichts der dargelegten Umstände nicht der Fall. (sig)

Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.