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Luzern

Vertrauensverlust für die Luzerner Regierung

Das Luzerner Kantonsgericht hat die Rechnungsgebühr des Strassenverkehrsamts als unzulässig taxiert. Damit büsst die Regierung mehr als nur eine halbe Million Franken Einnahmen ein.
Evelyne Fischer, Stv. Leiterin des Ressorts Kanton. (Bild: Nadia Schärli)

Evelyne Fischer

Gross war der Ärger über den Kleinstbetrag: Seit Anfang 2018 erhebt das Luzerner Strassenverkehrsamt eine Gebühr von 1.50 Franken für all jene, die ihre Verkehrssteuern per Papierrechnung begleichen. Wer diese nicht zahlen wollte, musste auf die elektronische Rechnung umstellen. Dafür galt es sich zu sputen: Die Massnahme der Gebühr kommunizierte die Luzerner Regierung am 20. Dezember 2017 – zehn Tage später lief die Anmeldefrist für die E-Rechnung ab.

Nun zeigt sich: Dieses Vorgehen war nicht rechtens. Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerde eines Betroffenen gegen die Strafgebühr gutgeheissen. Gemäss Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes sei der Aufwand des Inkasso bereits abgegolten.

Damit bestätigt das Gericht zugleich jene, welche die Aktion als Verzweiflungstat abgestempelt haben: Die Regierung war auf eine vermeintliche Einnahmequelle gestossen und wollte diese – quasi durchs Hintertürchen – schnellstmöglich in die Staatskasse leiten.

Die Luzerner Regierung ist vom Entscheid der Justiz arg ausgebremst worden. Sie büsst mit ihrer kurzsichtigen Aktion nicht nur eine schnell gewonnene halbe Million ein, sondern auch viel Vertrauen. Eine Währung, die weit kostspieliger ist als die läppischen 1.50 Franken.

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