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Zuger Kantonsrat

Verkehrssteuern: Energieeffiziente Fahrzeuge sollen keinen Bonus erhalten

Verkehrssteuern sind eine heikle Sache. Der Kanton Zug will diese den tatsächlichen Bedürfnissen anpassen.
Halter und Halterinnen energieeffizienter Fahrzeuge sollen nicht belohnt werden, wenn es nach dem Willen der Stawiko geht.
Bild: Gaetan Bally/Keystone

Energieeffiziente Fahrzeuge sollen künftig belohnt werden. Das sieht der Zuger Regierungsrat in der Teilrevision des Strassenverkehrssteuergesetzes vor . Nun hat sich die Staatswirtschaftskommission (Stawiko) mit den finanziellen Auswirkungen der Revision befasst. Und kommt zu einem anderen Schluss.

Klar ist, dass mit der Teilrevision neben einer energieeffizienten Mobilität auch das Äufnen der Spezialfinanzierung Strassenbau langfristig sichergestellt werden soll. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Regierung die bisherige Praxis der Besteuerung umgestellt. Demnach wird die heutige Besteuerung nach Hubraum verschwinden.

Stattdessen sollen Personenwagen, Motor- und Kleinmotorräder nach Gesamtgewicht und Leistung besteuert werden. Für alle anderen Kategorien (schwere Motorfahrzeuge, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger) bleibt die Steuer unverändert; sie werden weiterhin nach Gesamtgewicht besteuert.

Das bedeutet: Schwerere und leistungsstarke Fahrzeuge werden stärker als bisher zur Kasse gebeten. Allerdings soll die Teilrevision ertragsneutral sein. Das heisst, der mittlere Steuerertrag (2023: 348 Franken/Fahrzeug) soll gleich hoch bleiben. Eingeführt wird zudem ein zeitlich begrenzter Bonus, mit dem besonders energieeffiziente Fahrzeuge gefördert werden sollen. Dies für drei Kalenderjahre ab dem Jahr der Erstinverkehrsetzung.

Kaum Lenkungswirkung

Dass die Einführung eines Bonussystems zu Mindereinnahmen führt, ist klar. Das System wird aus den Einnahmen der Verkehrssteuer gespeist. Gerechnet wird in den ersten vier Jahren nach einer allfälligen Einführung mit Mindereinnahmen zwischen 200’000 und 900’000 Franken. Durch die nach wie vor starke Zunahme von Fahrzeugen allerdings könnten die Mindereinnahmen kompensiert werden.

Allerdings könnte ein solches Bonussystem obsolet werden, geht es nach der Stawiko. Denn diese beantragt, den entsprechenden Paragrafen zu streichen. Damit würde Fahrzeugen mit einer besonders hohen Energieeffizienz keine Vergünstigung gewährt. «Die Lenkungswirkung der Ermässigung sei sehr gering. Im Vergleich dazu sei aber der dafür anfallende administrative Aufwand sehr hoch», heisst es im Stawiko-Bericht zur Begründung.

Zug günstiger als der Durchschnitt

Ebenso abgelehnt haben die Stawiko-Mitglieder in der Beratung einen Antrag, die Jahressteuer pro 100 Kilogramm Gesamtgewicht von 8.30 Franken auf 10 Franken zu erhöhen. Dies würde zu Mehreinnahmen von rund 2,4 Millionen Franken führen, was eine bessere Sicherung der Spezialfinanzierung ermöglichen würde.

«Die beiden vom Volk abgelehnten Tunnelprojekte hätten nicht aus der Spezialfinanzierung finanziert werden können, deshalb seien Mehreinnahmen sinnvoll», wurde der Antrag gemäss Stawiko-Bericht begründet. Zudem sei die Belastung durch die Motorfahrzeugsteuern im Kanton Zug unterhalb des Schweizer Durchschnitts.

Der Regierungsrat sieht eine Übergangsregelung während zehn Jahren nach Inkrafttreten der Teilrevision vor. Damit würden Personenwagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung immatrikuliert oder deren Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt hinterlegt sind, bis zu einem Halterwechsel nach bisherigem Recht besteuert.

In der Stawiko wurde der Antrag gestellt, die Übergangsfrist von zehn auf fünf Jahre zu reduzieren. «Damit reduziere sich die Zeit, in welcher ein ‹Parallel-System› für die Berechnung nach altem Recht geführt werden müsse, und dementsprechend reduziere sich auch der damit zusammenhängende Aufwand», heisst es im Bericht. Aber: Die Mehrkosten bei zehn Jahren Übergangsfrist würden sich im Vergleich zu fünf Jahren in einem überschaubaren Rahmen halten, wurde in der Kommission entgegnet. Der Antrag wurde abgelehnt.

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