Da die Zahl der Lernenden mit psychischen Problemen und Verhaltensschwierigkeiten überproportional zunimmt, will der Kanton Luzern sowohl die Pensen der Schulpsychologinnen und -psychologen als auch jene der Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter erhöhen. Gemäss einer Mitteilung sollen deshalb die Mindestvorgaben für die Pensen hochgestuft werden. Den nötigen Änderungsentwurf hat das Bildungs- und Kulturdepartement am Freitag in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 1. Juni.
Eine Vollzeitstelle beim Schulpsychologischen Dienst soll ab dem 1. Januar 2027 nur noch für 1120 statt wie bisher für 1600 Lernende zuständig sein. Für die Schulsozialarbeit sei eine Erhöhung der Pensen-Mindestvorgabe geplant. Pro Vollzeitstelle sollen künftig 20 Prozent weniger Lernende betreut werden müssen, wie es weiter heisst. Die neuen Mindestvorgaben würden zu jährlichen Mehrkosten von rund 4,1 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden führen, wovon der Kanton die Hälfte via Standardkosten übernehmen soll. (jh)


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