(dvm) Der Einstellungsentscheid ist rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern am Dienstagvormittag in einer Mitteilung schreibt. Loredana habe die Vorwürfe anerkannt, sich für ihr Verhalten entschuldigt und der Geschädigten mehr als den ermittelten mutmasslichen Deliktsbetrag zurückbezahlt.
Loredana anerkannte, sich unter anderem unrechtmässig als Rechtsanwältin ausgegeben, die Geschädigte getäuscht und damit Geld erhältlich gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Betrag von rund 430'000 Franken aus. Im Frühjahr 2019 hat sie bereits einen kleineren Teilbetrag an die Geschädigte zurückbezahlt.
Beide Parteien wünschten Einigung ohne weitere Strafverfolgung
Die Parteien strebten eine Vergleichslösung an unter Verzicht auf eine weitere Strafverfolgung, wie es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft weiter heisst. Zu diesem Zweck sei eine Vergleichsverhandlung anberaumt worden, wo die Parteien einen umfassenden Vergleich schlossen. Dabei ging es laut der Luzerner Staatsanwaltschaft auch darum, die Differenzen zwischen den Parteien zu bereinigen: «Loredana entschuldigte sich bei der Geschädigten für ihr Handeln. Sie gestand ein, dass sie unrechtmässig gehandelt habe und übernahm dafür die volle Verantwortung.»
Der Mitteilung zufolge bezahlte die Rapperin der Geschädigten eine Entschädigung, die deutlich höher liegt als der ermittelte mutmassliche Deliktsbetrag. Zudem habe sie die Geschädigte für deren Parteikosten entschädigt und die Kosten des Strafverfahrens übernommen.
Gegen einen tatbeteiligten Bruder, der als Gehilfe agierte, erging ein analoger Einstellungsentscheid. Er beteiligte sich an der Wiedergutmachung. Damit wurde der verursachte Schaden vollumfänglich gedeckt. Die Geschädigte wünschte und akzeptierte diesen Vergleich und hatte kein Interesse an einer weiterführenden strafrechtlichen Verfolgung der Vorwürfe.
Verfahrenseinstellung nur unter bestimmen Voraussetzungen möglich
Hat ein Täter den Schaden gedeckt, um das von ihm bewirkte Unrecht auszugleichen, so kann die zuständige Behörde von einer Strafverfolgung oder einer Überweisung an das Gericht absehen. Mit dieser Lösung wird die Wiedergutmachung sichergestellt, der Täter-Opfer-Ausgleich gefördert und eine Lösung erzielt, welche die Interessen der Geschädigten berücksichtigt.

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