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Uri

Urner Regierung beurteilt Bedingungen an der HSLU «grundsätzlich als gut»

Anders als zwei Urner SP-Landräte sieht der Urner Regierungsrat keinen Handlungsbedarf, was die Anstellungsbedingungen an der Hochschule Luzern angeht. Das geht aus seiner Antwort auf eine Interpellation hervor.
Viktor Nager, SP Schattdorf. (Bild: PD)
Die Hochschule Luzern-Musik. (Eveline Beerkircher (Luzern, 12. September 2020))

Carmen Epp

Carmen Epp

Viktor Nager (SP, Schattdorf) macht sich Sorgen um die Forschenden an der Hochschule Luzern (HSLU). Deshalb reichte er am 15. Dezember 2021 zusammen mit Zweitunterzeichnerin Chiara Gisler (SP, Altdorf) eine Interpellation zu den geplanten Veränderungen der Anstellungsbedingungen an der HSLU ein.

Anlass dafür ist das Projekt «Personalkategorien», welches die HSLU lanciert hat. Das schaffe grosse Unsicherheit beim Personal, so der Interpellant und die Interpellantin. Nager und Gisler sorgen sich um das Arbeitsklima und die Zusammenarbeitsformen an der HSLU und stellten dem Regierungsrat daher zahlreiche Fragen zur angestrebten Veränderung der Anstellungsbedingungen. Nun liegt die Antwort der Regierung vor.

Antworten analog der Haltung der Luzerner Regierung

Die Forderung nach einer Verbesserung der Arbeits- und Anstellungsbedingungen des akademischen Mittelbaus – das sind wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeitende von Hochschulen, die keine Professur innehaben, also Doktorierende, Assistierende und Dozierende – sei in der Schweiz wie auch international «seit Jahren ein Thema», schreibt die Urner Regierung. Potenzielle Veränderungen in den Anstellungsbedingungen hätten daher bei allen Akteurinnen und Akteuren der Hochschulbildung ein hohes Interesse.

So seien wegen des Projekts «Personalkategorien» der HSLU denn auch nicht nur in Uri, sondern in drei weiteren Trägerkantonen der Zentralschweizer Fachhochschulvereinbarung – Luzern, Schwyz und Zug – parlamentarische Vorstösse eingereicht worden, «weitgehend mit identischem Wortlaut», wie die Urner Regierung schreibt. Sie beantworte daher die von den Interpellanten gestellten Fragen «im Einklang mit dem in dieser Angelegenheit federführenden Kanton Luzern beziehungsweise mit der Haltung des Luzerner Regierungsrats».

So gibt die Urner Regierung detailliert Auskunft über die Löhne, die Arbeitszeiterfassung und Anstellungsmodalitäten an der HSLU und beurteilt die Anstellungsbedingungen «grundsätzlich als gut». Dasselbe habe auch die Mitarbeitendenbefragung vom Herbst 2021 ergeben.

Keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf

Auf die Frage der Interpellanten, wie der Regierungsrat zu den Einschätzungen von Mitarbeitenden der Hochschulen steht, die ihre Anstellungsbedingungen stark kritisieren, hält der Urner Regierungsrat fest, dass es nicht seine Aufgabe sei, Einschätzungen von Hochschulmitarbeitenden zu kommentieren. Selbstverständlich sei es aber im Interesse des Kantons als Mitträger der Fachhochschule Zentralschweiz, dass die Hochschulen gute Anstellungsbedingungen bieten. «Grundsätzlichen Handlungsbedarf erkennt der Regierungsrat nicht. Bestehen in Einzelfällen Missstände, sind diese zu beheben.»

In einer Übergangszeit sei mit Mehrkosten zu rechnen, längerfristig sei das Projekt «Personalkosten» kostenneutral umzusetzen. Höhere Kosten würden sich zum Beispiel durch einen höheren Drittmittelanteil in der Forschung oder durch andere Massnahmen kompensieren lassen. «Der Regierungsrat erwartet, dass damit kein Qualitätsabbau verbunden wird.» Die Berechnungen zu den finanziellen Auswirkungen des Projekts seien komplex und noch im Gang. Falls in den Departementen Massnahmen ergriffen werden müssen, seien diese deshalb noch nicht bestimmt. «Der Lohn der bestehenden Mitarbeitenden, die weiterhin die gleiche Tätigkeit ausüben, aber in eine andere Kategorie und somit die Lohnklasse wechseln, wird nicht gekürzt: Für sie gilt eine Besitzstandswahrung», hält die Urner Regierung fest.

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