In Urner Gemeinden sei es «während Jahren» gelebte Praxis gewesen: Vereine, Organisationen oder auch politische Parteien hätten auf Wunsch gefilterte Personendaten erhalten, schreibt Bruno Arnold (parteilos, Seedorf) in seiner Motion, die er mit Mitunterzeichnenden von Mitte, SVP, FDP und SP/Grüne eingereicht hat. So seien etwa «musikalische Gratulationsständchen», Namen und Vornamen von potenziellen Jungschützinnen und -schützen oder die gezielte Ansprache bestimmter Bevölkerungsgruppen durch Vereine und Parteien ermöglicht worden. Bis 1994 das Datenschutzgesetz, 2008 die Anpassung des Datenschutzgesetzes und 2023 deren Totalrevision vorgenommen worden sei, führt Arnold in seinem Motionstext aus.
Am Verhalten der Einwohnerkontrolle hätte das jedoch nichts geändert – auch wenn dieses Vorgehen eigentlich «nicht rechtmässig» war. Arnold vermutet, dass sich «die Verantwortlichen ihres nicht gesetzeskonformen Handelns ganz einfach nicht bewusst waren». Seit der Revision des Datenschutzgesetzes 2023 habe sich jedoch eine «verstärkte Sensibilität bei Behörden und Privaten» etabliert. Mit der Konsequenz, dass mehrere Gemeinden Abklärungen getroffen hätten, wer zu welchem Zweck Personendaten bearbeiten darf. Für Vereine und Co. bedeute das die Prüfung «kostspieliger und zeitintensiver Alternativen», um an Personendaten zu gelangen – etwa mit dem Versand von Flyern in alle Haushalte einer Gemeinde oder Werbeaktionen an Schulen.
Datenschutzgesetz soll angepasst werden
Um die «wertvolle und idealistische» Arbeit von Vereinen und weiteren lokalen Organisationen zu vereinfachen, fordern Arnold und seine Mitunterzeichner eine pragmatische Lösung, wie sie etwa im Kanton Aargau praktiziert wird. Dort können die Einwohnerkontrollen privaten Dritten im Einzelfall auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Alter, Bürgerort und Adresse einer Person weitergeben – so lange diese «berechtigte Interessen» glaubhaft machen können. Die Personendaten also ausschliesslich für «ideelle Zwecke» verwendet und nicht weitergegeben werden. Gleichzeitig ist es Bürgerinnen und Bürgern im Aargau erlaubt, die Weitergabe ihrer Informationen per «Datensperre» zu verhindern.
Arnold und seine Mitunterzeichnenden fordern die Regierung auf, das kantonale Datenschutzgesetz mit einer Änderung oder Ergänzung anzupassen, sodass die administrativen Tätigkeiten der Vereine erleichtert werden.
Regierungsrat unterstützt das Anliegen
Die Urner Regierung schreibt in ihrer Antwort, sie erachte das Anliegen der Motion als «nachvollziehbar und berechtigt». Vereine und weitere Organisationen erbrächten mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag zum «öffentlichen und gemeinnützigen Leben und gesellschaftlichen Zusammenhalt». Insbesondere das kulturelle, sportliche, soziale und gesellschaftliche Engagement der Bevölkerung sowie wichtige integrative Massnahmen würden durch sie gefördert. An der Erhaltung und Förderung des Vereinswesens bestünde daher ein «erhebliches öffentliches Interesse».
Im Kanton Uri sei es den Behörden momentan nur erlaubt, Personendaten zu bearbeiten, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage bereitstünde und die Datenbearbeitung zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich sei. Mit der, von der Motion verlangten Rechtsgrundlage seien diese Anforderungen erfüllt, jedoch sei der Regierung unklar, was für Interessen der gesuchstellenden Drittperson als «berechtigt» gelten sollen. Im Kanton Aargau werden die Daten mit der Begründung von «ideellen Zwecken» herausgegeben. Für den Regierungsrat eine «weite und unbestimmte» Bedeutung, die es im Einzelfall schwierig machen könne, ob ein angeführter Zweck tatsächlich im öffentlichen Interesse liege.
Trotzdem sei der Regierungsrat bereit, über eine gesetzliche Regelung für eine systematisch geordnete Datenbekanntgabe zu verfügen und eine entsprechende Regelung zu schaffen. Über die Motion wird am 24. Juni im Landrat befunden.




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