Kanton Uri

Neue Angebote in der Langzeitpflege entlasten Angehörige und stärken ältere Menschen

Das Projekt «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri» setzt erste Zeichen: Der Kanton und die Urner Gemeinden schaffen zwei konkrete Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige. Mit planbaren Entlastungsbetten und einem neuen «Reha-light»-Angebot werden bedarfsgerechte und verlässliche Hilfen geschaffen.

Die Herausforderungen im Alter sind vielfältig. Sei es, wenn eine ältere Person nach einem Spitalaufenthalt vorübergehend Unterstützung und Raum zur Erholung braucht, weil sie noch nicht alleine zu Hause leben kann. Oder wenn ein Ehepaar seit Jahren gemeinsam lebt und der pflegende Partner dringend einige Tage Erholung benötigt. Für solche Situationen entstehen im Kanton Uri zwei neue Angebote: planbare Entlastungsbetten sowie ein neues «Reha-light»-Angebot, wie die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion in einer Mitteilung schreibt. Sie sind Teil des Projekts «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri» und werden gemeinsam von Kanton und Gemeinden als dreijährige Pilotprojekte finanziert.

Unterstützung für Menschen zu Hause

Die meisten Menschen wünschen sich, auch im Alter möglichst lange in ihrem vertrauten Zuhause leben zu können. Damit dies gelingt, braucht es jedoch neue Angebote zwischen Spital, Spitex und Pflegeinstitutionen. Diese werden nun geschaffen:

  • Im Seniorenzentrum Oberes Reusstal in Wassen entstehen drei planbare Entlastungsbetten. Anders als bisher können diese Betten – sofern verfügbar – im Voraus reserviert werden. Dies sei beispielsweise sinnvoll, wenn Angehörige Ferien planen, sich von einer belastenden Pflegesituation erholen müssen oder selbst gesundheitlich eingeschränkt sind. Nach dem befristeten Aufenthalt kehren die betreuten Personen wieder nach Hause zurück. Das entlastet pflegende Angehörige und hilft mit, Heimeintritte hinauszuzögern oder gar zu vermeiden.
  • Im Alters- und Pflegeheim Rüttigarten in Schattdorf wird gleichzeitig ein neues «Reha-light»-Angebot aufgebaut. Damit werde eine Lücke in der Pflege geschlossen: Bislang fehlt im Kanton Uri ein gezieltes Übergangsangebot für ältere Menschen, die nach einem Spitalaufenthalt noch nicht selbstständig nach Hause zurückkehren können, aber keine stationäre Rehabilitation benötigen. Mit der «Reha-light» erhalten diese Personen im APH Rüttigarten während eines befristeten Aufenthalts gezielte Therapien, pflegerische Trainings und eine enge Begleitung mit einem klaren Ziel: die Rückkehr ins eigene Zuhause.

Gemeinsam neue Wege gehen

Beide Angebote werden ab Januar 2027 während drei Jahren als Pilotprojekte geführt. Kanton und Gemeinden haben die beiden Leistungsvereinbarungen mit dem Seniorenzentrum Oberes Reusstal und dem Alters- und Pflegeheim Rüttigarten unterzeichnet. Die Kosten werden gemeinsam und paritätisch von Kanton und Gemeinden getragen. Die Erfahrungen mit den beiden neuen Angeboten und deren Wirkungen werden laufend ausgewertet. Bewähren sich die Angebote, können sie später fester Bestandteil der künftigen Langzeitpflege in Uri werden.

Solche Lösungen und neue Angebote entstehen durch das Gemeinschaftsprojekt «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri». Dieses verfolgt ein klares Ziel: «Die Angebote sollen sich künftig stärker an den Bedürfnissen der Menschen orientieren und besser aufeinander abgestimmt werden», wird Regierungsrat Christian Arnold zitiert. Das schaffe einen Mehrwert für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

Zusammen für eine gute Versorgung im Alter

Uri wird älter: Heute leben rund 2000 über 80-jährige Menschen im Kanton, 2040 werden es mehr als 3700 sein. Damit steige der Bedarf an Pflege, Betreuung und Unterstützung deutlich.

Mit dem Gemeinschaftsprojekt «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri» bereiten Kanton, Gemeinden und Pflegeinstitutionen die Versorgung auf diese Entwicklung vor. Ältere Menschen sollen möglichst lange selbstbestimmt leben und bei Bedarf passende Unterstützung erhalten – zu Hause, in ergänzenden Angeboten oder im Pflegeheim.

Das neue Gesetz über die Betreuung und Pflege (BPG) schafft dafür die notwendigen Grundlagen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende August 2026. Die Beratung im Landrat ist Anfang 2027, die Volksabstimmung für Oktober 2027 vorgesehen. Das Gesetz soll ab Januar 2028 schrittweise in Kraft treten. (rwi/zvg)

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