Der Erziehungsrat hat die Änderung des Reglements über den Schulmedizinischen Dienst beschlossen. Zentrale Neuerung ist die Einführung einer Fachperson Schulgesundheit, verbunden mit einer Neuausrichtung der schulärztlichen Untersuchungen und der verstärkten Digitalisierung. Die neuen Bestimmungen treten am 1. August 2026 in Kraft.
Die Urner Volksschule erhält neu eine Fachperson Schulgesundheit. Das hat der Erziehungsrat laut einer Mitteilung der Bildungs- und Kulturdirektion an seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Er habe dazu das Reglement über den Schulmedizinischen Dienst geändert und damit die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen. Die Fachperson Schulgesundheit übernehme künftig organisatorische, koordinative sowie bestimmte schulgesundheitliche Aufgaben im Rahmen der schulärztlichen Untersuchungen. Sie entlaste damit die Schulen, die Schulsekretariate sowie die Schulärztinnen und -ärzte.
Gleichzeitig mit der Lancierung der Fachperson Schulgesundheit habe der Erziehungsrat die Voraussetzungen für eine einheitlichere Datenerhebung und eine zeitgemässe digitale Abwicklung der schulmedizinischen Prozesse geschaffen. Die körperlichen Untersuchungen im Kindergarten würden künftig durch die Kinder- respektive Hausärztinnen und -ärzte im vertrauten Praxisumfeld durchgeführt.
Die schulärztlichen Reihenuntersuchungen – sie erfassen beispielsweise Grösse, Gewicht, Seh- und Hörvermögen ֪– fänden auch im Kindergarten weiterhin in den Schulen statt. Damit würden die Vorteile der schulischen Reihenuntersuchungen mit der Möglichkeit verbunden, dass Eltern und Erziehungsberechtigte die körperliche Untersuchung einschliesslich allfälliger Impfungen eines Kindes durch die eigene Kinder- beziehungsweise Hausarztperson durchführen lassen könnten.
Breite Zustimmung in der Vernehmlassung
In der Vernehmlassung im vergangenen Früjahr seien die vom Erziehungsrat vorgeschlagenen Änderungen am Reglement über den Schulmedizinischen Dienst auf breite Zustimmung gestossen. Besonders positiv beurteilt worden seien die Modernisierung der Abläufe und die Digitalisierung der schulmedizinischen Untersuchungen. Gleichzeitig sei darauf hingewiesen worden, dass dem Datenschutz, der Datensicherheit sowie der Klärung der Zuständigkeiten bei der Umsetzung besondere Bedeutung zukomme.
Die eingegangenen Hinweise würden im Rahmen der Einführung der Fachperson Schulgesundheit und der weiteren Konkretisierung der Abläufe entsprechend berücksichtigt werden. Im nächsten Schritt werde das Amt für Volksschulen interessierte Arztpraxen kontaktieren und dann ein Mandat für die Fachperson Schulgesundheit abschliessen. Im zweiten Semester des Schuljahrs 2026/2027 liefen die Vorbereitungsarbeiten; ab Beginn des Schuljahrs 2027/2028 könnten die schulärztlichen Untersuchungen sodann nach dem neuen Konzept erfolgen. (zvg)

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