Für Steuerpflichtige im Kanton Uri ändern sich 2027 mehrere Abzüge und Freibeträge, wie die Finanzdirektion in einer Mitteilung schreibt. Grund dafür ist der jährliche Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Damit solle verhindert werden, dass teuerungsbedingte Lohnerhöhungen zu einer höheren Steuerbelastung führen, obwohl die Kaufkraft der Steuerpflichtigen real nicht entsprechend gestiegen ist.
Konkret steigt beispielsweise der Abzug vom Eigenmietwert von 7900 auf 8000 Franken. Wer Kosten für die Drittbetreuung von Kindern geltend macht, kann neu maximal 25'900 statt 25'800 Franken abziehen. Der maximale Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen erhöht sich ebenfalls um 100 Franken auf 13'100 Franken.
Andere Abzüge bleiben dagegen auf dem bisherigen Stand. So beträgt der Versicherungsabzug für Ehepaare mit Beiträgen an die Säulen 2 und 3a weiterhin 3700 Franken, ohne solche Beiträge 5550 Franken. Für die übrigen Steuerpflichtigen bleiben die entsprechenden Höchstbeträge bei 1800 beziehungsweise 2700 Franken. Auch der Zweiverdienerabzug von maximal 3700 Franken sowie der Steuerfreibetrag für Feuerwehrsold von 5400 Franken verändern sich nicht.
Grundlage für die Anpassungen ist der Landesindex der Konsumentenpreise. Der für die Berechnung massgebende Indexstand per Ende Juni 2026 liegt 0,43 Prozent über jenem der letzten Anpassung. Die Beträge werden auf 100 Franken gerundet, einzelne Abzüge zudem mit der direkten Bundessteuer koordiniert. Laut Finanzdirektion entstehen Kanton und Gemeinden dadurch keine Steuerausfälle: Ohne Ausgleich würden sie aufgrund teuerungsbedingter Lohnerhöhungen zusätzliche Steuereinnahmen erzielen. (rwi)



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