Kanton Uri

Absolutes Feuerverbot wird aufgehoben – mit Ausnahmen

Die Sicherheitsdirektion hat das absolute Feuerverbot in Uri  aufgehoben – es gilt jedoch weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Die Waldbrandgefahr im Kanton Uri hat sich in den vergangenen Tagen aufgrund der flächendeckenden Niederschläge und gesunkenen Temperaturen leicht entspannt. Es besteht jedoch nach wie vor eine erhöhte Gefahr für Wald- und Flurbrände, heisst es in einer Mitteilung der Sicherheitsdirektion. Aufgrund dieser Beurteilung hat die Sicherheitsdirektion das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot vom 16. Juli 2026 aufgehoben und stattdessen ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen.

Es ist weiterhin verboten …
  • … im Wald und an Waldrändern (50 Meter Abstand) sowie im gesamten Gebiet des Reussdeltas Flüelen/Seedorf Feuer zu entfachen (gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-grills).
  • … im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen; Feuerwerk abzubrennen.
  • ... Höhenfeuer zu entfachen.
  • ... Himmelslaternen steigen zu lassen.
  • … brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können mit einer Busse bestraft werden. Die Verbote bleiben bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen erfolgt eine Neubeurteilung. (zim)

Mit diesem Plakat macht die Sicherheitsdirektion auf die aktuelle Lage im Kanton Uri aufmerksam.
Bild: Sicherheitsdirektion Kanton Uri / zvg
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