Um eine Baubewilligung zu erhalten, müssen Energiegesetze, Normen und Bestimmungen eingehalten werden. Nachweispflichtige müssen das mit von den Kantonen gemeinsam entwickelten Energienachweisen und Meldungen beweisen. Bisher wurden alle Teilnachweise und Meldungen per Post an die zuständige Gemeinde oder den zuständigen Kanton gesendet und dort geprüft. Rückfragen, notwendige Änderungen und Beanstandungen fanden per Telefon, E-Mail und Brief statt. Mit «EVEN» wird dieser Dialog digitalisiert, wie es in der Mitteilung der Baudirektion heisst. Es sei kein Brief mehr notwendig. In einigen Kantonen werde einzig noch ein Unterschriftenblatt benötigt.
Was ist Even?
Die Energiefachstellen von 25 Kantonen haben Ende 2023 das Projekt «Elektronischer Vollzug Energetischer Nachweise» (Even) gestartet. Die Zentralschweizer Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (ZBPUK) hat Even in Uri und den anderen Zentralschweizer Kantonen auf den 1. Januar 2026 eingeführt. (zvg)
Gemeinsame Webplattform
Die Zentralschweizer Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (ZBPUK) hat Even in allen Zentralschweizer Kantonen am 1. Januar 2026 eingeführt. Als Informationsdrehscheibe dient eine gemeinsame Webplattform (www.energievollzug.ch), auf der Teilnachweise und Meldungen ausgefüllt und Beilagen hochgeladen werden können. Die kantonalen Hauptformulare müssen nicht mehr ausgefüllt werden. Der restliche Baubewilligungsprozess wird durch Even nicht verändert, heisst es im Schreiben der Baudirektion.
Vorteile gegenüber bisherigem Vorgehen
Der Nachweisprozess werde für alle Beteiligten transparenter, die Wartezeit des Postwegs entfällt. Alle Informationen und die Kommunikation aller Beteiligten sind an einem Ort gebündelt. Der Bewilligungsprozess könne übersichtlich nachvollzogen werden. Die gesetzlich geforderte Aktualisierung der Daten im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister werde durch Even unterstützt und erleichtert. Zudem können durch die digitale Speicherung statistische Auswertungen erstellt werden, die eine hohe Aussagekraft besitzen, heisst es weiter.
Der Vollzug über das Energiegesetz obliegt den Gemeinden. Auf Initiative des Urner Gemeindeverbandes erfolgt die Prüfung der Energienachweise neu von einer zentralen Kontrollstelle im Auftrag der jeweiligen Gemeinden. Neu wird diese bei Fabian Tresch – Firma «QUNDQPUNKT» – angesiedelt. Damit werde der Vollzug nochmals vereinheitlicht und vereinfacht. (rwi/zvg)
Weitere Infos zu Even gibt es auf www.energie-zentralschweiz.ch (Themenblock Vollzug).

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