Für die Verbilligung der Krankenkassenprämien im Jahr 2026 stehen im Kanton Uri insgesamt rund 22,4 Millionen Franken zur Verfügung. Davon stammen 15,54 Millionen Franken vom Bund und 6,87 Millionen Franken vom Kanton. Damit werden rund 2 Millionen Franken mehr eingesetzt als im Vorjahr.
Der Anstieg hängt unter anderem mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative zusammen, der 2026 in Kraft tritt. Dieser verpflichtet die Kantone, einen vom Bund festgelegten Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung zu leisten. Für Uri beträgt dieser Mindestbeitrag 5,87 Millionen Franken. Der Kanton geht darüber hinaus und stellt 1 Million Franken aus dem Prämienverbilligungsfonds zusätzlich zur Verfügung. Folglich dürfte im kommenden Jahr mehr als ein Drittel der Urner Bevölkerung einen Beitrag zur Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien erhalten.
Automatische Berechnung
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geht davon aus, dass sich 2026 in Uri die monatliche mittlere Prämie über alle Altersklassen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung inklusive Wahlfranchisen und Sparmodelle um 5,4 Prozent erhöhen wird. Diese mittleren Prämien der Urner Versicherten bilden wie in den Vorjahren die Richtprämien zur Berechnung des individuellen Prämienverbilligungsanspruchs.
Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird von der Sozialversicherungsstelle Uri automatisch anhand der Steuerdaten berechnet und verfügt. Personen, die am 1. Januar 2026 im Kanton Uri wohnen und ordentlich besteuert werden, müssen keinen Antrag stellen. Dies gilt auch für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen sowie von Sozialhilfe.
Quellenbesteuerte und Personen, die 2026 in den Kanton Uri zuziehen, müssen hingegen eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsstelle Uri einreichen. Dabei sind die geltenden Fristen zu beachten. Auch bei eingetretenen Zivilstandsänderungen wie Tod, Trennung oder Scheidung empfiehlt sich eine Anmeldung oder im Zweifelsfall eine Kontaktaufnahme mit der Sozialversicherungsstelle Uri.
Wer keinen Entscheid der Sozialversicherungsstelle Uri erhält, hat entweder keinen Anspruch auf Prämienverbilligung oder es liegen noch keine rechtskräftig veranlagten Steuerdaten für 2024 vor. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenkassen. (zvg)
Weitere Informationen zur individuellen Prämienverbilligung und zur Versicherungspflicht sowie die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Sozialversicherungsstelle Uri verfügbar (www.svsuri.ch).

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