In der Nacht auf Freitag, kurz nach 1 Uhr, fuhr eine bisher unbekannte Person mit einem Personenwagen mit ausländischen Kontrollschildern auf der Axenstrasse in Sisikon in Richtung Flüelen. Nach der Buggitalgalerie, im Bereich Rüteli, überquerte das Fahrzeug beide Fahrbahnen und kollidierte auf der linken Seite mit den dortigen Baustelleneinrichtungen.
Der Personenwagen fing in der Folge Feuer und brannte komplett aus. Eine Person, die sich im Fahrzeug befand, verstarb noch auf der Unfallstelle. Das teilte die Urner Polizei in einem Bulletin mit.
Die Identität der verstorbenen Person sowie die Höhe des Sachschadens sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Während der Unfall- und Bergungsarbeiten musste die Axenstrasse in beiden Fahrtrichtungen während rund viereinhalb Stunden gesperrt werden. Eine Verkehrsumleitung wurde in beide Richtungen eingerichtet.
Die Kantonspolizei Uri hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Uri Ermittlungen zur Klärung des genauen Unfallhergangs und der weiteren Umstände aufgenommen. Im Einsatz standen die Feuerwehr Altdorf, der Rettungsdienst des Kantonsspitals Uri, das Amt für Betrieb Nationalstrassen, das Amt für Umwelt, ein regionales Bestattungsunternehmen, ein regionales Abschleppunternehmen, die Staatsanwaltschaft Uri sowie die Kantonspolizeien Schwyz und Uri.
Wie könnte ein Passant im Ernstfall helfen?
Wenn ein Passant ein brennendes Auto bemerkt, in dem sich möglicherweise noch eine Person befindet, ist schnelles, aber besonnenes Handeln entscheidend. Das oberste Gebot bei jeder Hilfeleistung lautet Eigenschutz. Ein Helfer, der selbst verunglückt, kann niemandem mehr nützen.
Der allererste Schritt ist die sofortige Alarmierung der Rettungskräfte über die Notrufnummern 118 für die Feuerwehr oder 144 für die Sanität. Bei der Meldung müssen die genaue Örtlichkeit, die Tatsache, dass das Fahrzeug brennt, und der dringende Verdacht auf eingesperrte Personen übermittelt werden. Zeitgleich gilt es, die Unfallstelle für den nachfolgenden Verkehr abzusichern. Dazu wird das eigene Fahrzeug in sicherem Abstand mit eingeschalteter Warnblinkanlage abgestellt und die Warnweste angezogen. Das Aufstellen eines Pannendreiecks signalisiert anderen Verkehrsteilnehmenden die Gefahr frühzeitig und schützt die Unfallstelle vor Folgekollisionen.
Befinden sich weitere Passanten vor Ort, sollten diese sofort aktiv angesprochen und mit klaren Aufgaben betraut werden. Eine Person kann angewiesen werden, den Verkehr zu regeln oder die Rettungskräfte an einer Kreuzung einzuweisen, während andere Passanten aufgefordert werden müssen, einen Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern einzuhalten. Gaffer, die den Einsatzbereich blockieren oder sich selbst durch den giftigen Qualm gefährden, müssen konsequent weggewiesen werden. Falls andere Autofahrer anhalten, sollte sofort laut nach einsatzbereiten Autofeuerlöschern gefragt werden.
Die eigentliche Personenrettung aus dem brennenden Wrack darf nur versucht werden, solange der Brand den Zugriff auf die Türen noch zulässt und der Helfer sich nicht selbst in Lebensgefahr begibt. Ein herkömmlicher PW brennt nach einem Unfall meist im Motorraum und explodiert nicht wie im Film schlagartig, was oft ein kurzes Zeitfenster für eine Rettung eröffnet. Der Helfer nähert sich dem Auto zügig von der rauchabgewandten Seite und versucht, die Türen zu öffnen. Sind diese blockiert, kann mit einem spitzen Gegenstand oder einem Nothammer die Seitenscheibe eingeschlagen werden.
Sobald Zugang zum Verletzten besteht, wird der Sicherheitsgurt gelöst oder durchtrennt. Ist die Person ansprechbar, wird sie laut angewiesen, beim Verlassen mitzuhelfen. Ist sie bewusstlos oder schwer verletzt, wendet der Helfer den Rautek-Rettungsgriff an: Man greift von hinten unter den Achseln des Verletzten durch, umfasst einen seiner Unterarme mit beiden Händen und zieht die Person mit rückwärtsgerichteten Schritten aus dem Gefahrenbereich. gh

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