notifications
Luzern

Tippex ist tabu: Das sind die häufigsten Fehler beim Abstimmen

Wussten Sie, dass man Stimmzettel nur mit Kugelschreiber oder Tinte ausfüllen darf? Oder Gänsefüsschen zur Disqualifikation führen?
Das grüne Couvert darf nur die Stimm- oder Wahlzettel enthalten.
Es wird zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis im grauen Umschlag versorgt und im Briefkasten der Gemeinde eingeworfen.

Robert Knobel

Robert Knobel

Wer sicherstellen will, dass seine Stimme gezählt wird, sollte Folgendes beachten:

  • Schreibzeug: Nur Kugelschreiber oder Tinte verwenden. Bleistift und Tippex sind verboten.
  • Kommentare: Ausser Ja oder Nein bzw. Namen von Kandidaten dürfen auf dem Stimmzettel keine Anmerkungen angebracht werden. Auch «dito», Gänsefüsschen oder Unterschriften machen den Zettel ungültig.
  • Anzahl Zettel: Bei Wahlen darf nicht mehr als eine Wahl­liste eingelegt werden. Bei mehreren Abstimmungsfragen ist es nicht zwingend nötig, alle Stimmzettel einzulegen. Man kann einen Zettel auch weglassen, wenn man die Frage nicht beantworten will.
  • Couverts: Das kleinere, grüne Couvert darf nur die Stimmzettel enthalten. Es wird zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den grösseren, grauen Umschlag gesteckt:

Wie stimmt man richtig ab? Wegleitung des Bundes bzw. Video der Stadt Luzern

Kommentare (0)