Das Blaue Kreuz hat im Auftrag aller Obwaldner Gemeinden und der Fachstelle Gesellschaftsfragen des kantonalen Sozialamts auch im Jahr 2024 Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt. Dabei wurde im Detailhandel und in Gastronomiebetrieben geprüft, ob die Verkaufs- und Abgabebestimmungen für Alkohol und Tabak eingehalten werden. Das kantonale Gesetz verbietet nämlich den Verkauf von Bier und Wein an Jugendliche unter 16 Jahren sowie von Spirituosen und Tabak an Personen unter 18 Jahren.
Wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt, wurden in Obwalden insgesamt 79 Testkäufe durchgeführt. 29 Betriebe wurden auf das Bierverkaufsverbot an unter 16-Jährige geprüft. Dabei wurde in zwölf Fällen das Verkaufsverbot missachtet. Der Spirituosenverkauf wurde in 33 Betrieben überprüft, wobei in zehn Fällen Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft wurden. Schliesslich wurde in 17 Betrieben die Einhaltung der Abgabebestimmungen für Tabak kontrolliert. In vier Fällen wurde dagegen verstossen und Tabakprodukte wurden an Minderjährige verkauft. «In rund einem Drittel aller Fälle wurden demzufolge die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen nicht eingehalten.»
Schulungen als präventive Massnahme
Im Vergleich zu den Ergebnissen im Vorjahr ist dies eine verschlechternde Entwicklung. 2022 wurden bei den Testkäufen insgesamt mehr als 40 Prozent illegale Verkäufe festgestellt, im Jahr 2023 waren es dann noch 24 Prozent. Ein Jahr später verstösst nun jeder dritte Betrieb gegen das Gesetz und ermöglicht Jugendlichen einen illegalen Zugang zu Rauschmitteln.
Das für Belange des Jugendschutzes geschulte Verkaufs- und Servicepersonal trägt wesentlich dazu bei, dass die Verfügbarkeit von Alkohol und Tabak für Jugendliche eingeschränkt ist. Verletzen Detailhandels- oder Gastronomiebetriebe die Jugendschutzbestimmungen wiederholt, werden sie von den zuständigen Gemeindemitarbeiterinnen und Gemeindemitarbeitern kontaktiert. Es wird geprüft, welche Massnahmen zur Verbesserung des Jugendschutzes notwendig sind. Die Gemeinde muss die Betriebe zudem bei wiederholtem illegalem Verkauf an Minderjährige auf mögliche Straffolgen oder weitere Massnahmen gemäss den geltenden Gesetzen hinweisen.
Nebst den Testkäufen können auch Jugendschutzschulungen eine präventive Wirkung erzielen. Im Dezember 2024 fand eine Schulung in Engelberg statt. Dabei wird das Personal auch durch die Arbeitgebenden auf ihre grosse Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzes hingewiesen. «Wenn die Betriebe wissen, wie sie die gesetzlichen Vorgaben konsequent umsetzen können, schränken sie den Zugang zu Alkohol und Tabak für Jugendliche ein», heisst es weiter in der Mitteilung. So lasse sich die gesundheitsschädigende Wirkung von Alkohol und Tabak für die Jugendlichen vermindern.

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