Rund 17’000 Bewohnende in der Stadt Luzern sind einer Lärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert ausgesetzt. Dies insbesondere entlang des Seebeckens, der Zürichstrasse, Bernstrasse, Obergrundstrasse, Horwerstrasse, Bundesstrasse, Zentralstrasse sowie der Achse Baselstrasse-Hirschengraben-Pilatusstrasse. «Das ist jede fünfte Person der Stadtbevölkerung, Tag für Tag, Nacht für Nacht», sagt Markus Schulthess. Er ist Präsident des Quartiervereins Hirschmatt-Neustadt und tritt am Montag zusammen mit Vertretenden weiterer Quartiervereine vor die Medien, um ihre «Allianz gegen Strassenlärm» zu lancieren.
Studien belegen laut der gemeinsamen Mitteilung gesundheitsschädigende Effekte bereits unterhalb der Grenzwerte, was den Handlungsdruck erhöhe. Quartiervereine fordern seit Jahren entsprechende Massnahmen. Die Stadt ist deswegen schon mehrfach beim Kanton vorstellig geworden, denn bei den erwähnten Achsen und Abschnitten handelt es sich um Kantonsstrassen. «Doch was macht der Kanton?», fragt Schulthess rhetorisch, zeigt auf eine weisse Leinwand und sagt: «Nichts!» Um dies zu belegen, erwähnt er unter anderem diese Beispiele:
Vor sechs Jahren stellte die Stadt die Gesuche für Tempo 30 auf der Bernstrasse, der Bundesstrasse und Zentralstrasse beim Kanton. Bis heute habe der Kanton keine Entscheidung getroffen – auch nicht trotz eines gestellten Wiedererwägungsgesuchs vor einem Jahr.
Vor vier Jahren stellte die Stadt aufgrund einer Petition aus dem Obergrundquartier das Gesuch für Tempo 30 auf der Horwerstrasse. Bis heute habe der Kanton keine Entscheidung getroffen.
Einzig auf einem kurzen Abschnitt der Bernstrasse gilt mittlerweile Tempo 30. Zudem plant der Kanton wegen der Gesamtsanierung der Baselstrasse dort seit 2022 ebenfalls Tempo 30. Allerdings ist das Vorhaben blockiert. Diesbezüglich hat das Kantonsgericht kürzlich eine Beschwerde des Touring Club Schweiz und des Nutzfahrzeugverbands Astag abgelehnt.
«Die Untätigkeit des Kantons Luzern muss ein Ende haben», sagt Samuel Sieber, Co-Präsident des Quartiervereins Obergrund. Dieser und die Quartiervereine Bernstrasse, Hirschmatt-Neustadt, Hochwacht, Maihof, und Wächter am Gütsch haben sich deshalb zur erwähnten Allianz zusammengeschlossen. Sie fordern vom Kanton «umgehend» folgendes:
Als Sofortmassnahme die provisorische Einführung von Tempo 30 auf den Kantonsstrassen in der Stadt Luzern, bei welchen die Grenzwerte und/oder die Alarmwerte überschritten werden.
Ein Lärmschutzkonzept des Kantons, um die Lärmimmissionen langfristig unter den gesetzlichen Grenzwert zu bringen.
Einen runden Tisch mit Regierungsrat Fabian Peter noch vor den Sommerferien 2025, um die Massnahmen und Termine verbindlich festzulegen.
Doch was bringt eine Allianz, die ja kein politisches Instrument ist? «Wir vertreten die Bevölkerung und können Druck aufbauen», antwortet Schulthess. Und Stefan Brücker, Co-Präsident der Quartierentwicklung BaBel, schiebt nach: «Es kann nicht sein, dass wir immer vertröstet werden – mich ärgert dies massiv.» Man sei dabei, mit dem VCS auch rechtliche Schritte zu prüfen. Die Quartiervereine halten fest: «Wir werden nicht lockerlassen, bis zumindest die Grenzwerte eingehalten werden.»
Das sagt der Kanton zu den Forderungen:
Die LZ wollte vom Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) unter anderem wissen, warum die Behandlung der Tempo-30-Gesuche so lange dauert und was es zu den Forderungen der Quartiervereine sagt.
Die Medienstelle antwortet darauf wie folgt: Das BUWD nehme die Forderungen entgegen. Mit dem Planungsbericht «Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen» habe der Kanton «das Thema versachlicht» und Grundlagen für eine einheitliche und transparente Beurteilungspraxis geschaffen. Die Anpassung der Strassenverkehrsverordnung befindet sich noch bis am 20. Juni in der öffentlichen Vernehmlassung. Anschliessend werde der Regierungsrat die Verordnungsanpassung verabschieden und in Kraft setzen. Entscheide zu hängigen Tempo-30-Gesuchen in Luzern und anderen Gemeinden seien nach den Sommerferien vorgesehen.
Obwohl alle Kantonsstrassen einer ersten Lärmsanierung unterzogen worden seien, werde man alle nochmals prüfen und allfällige Massnahmen treffen. «Da nicht alle Lärmsanierungsprojekte gleichzeitig überarbeitet werden können, wird diese Aufgabe je nach Schwere der Lärmbelastung und Alter des Projektes auf der Zeitachse priorisiert», schreibt das BUWD.
Tatsache ist sowieso: Grundsätzlich gilt auf den Kantonsstrassen innerorts weiterhin Tempo 50. So will es der Kantonsrat und so steht es in der erwähnen Verordnung. Im November dürfte auch das Stimmvolk darüber befinden. Sofern die SVP ihre Volksinitiative «Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts» nicht doch noch zurückzieht.



Kommentare
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Warum wohnen die denn dort ?
Vor 30jahren war es lauter dort. Und 60er geschwindigkeits begrenzung. Und hatte viel mehr lastwagen. Die jammern auf hohem niveau diese stadtbewohner. Die sollen zügeln. Problem gelöst.