notifications
Üble Nachrede

SVP Stadt Luzern: Strafbefehl gegen Vizepräsidenten und ehemaligen Präsidenten

In einer Mitteilung vom August 2024 wurde SVP-Mitglied Yves Holenweger mit happiger Kritik eingedeckt. Laut Staatsanwaltschaft war das üble Nachrede.
Links: SVP-Vizepräsident Timo Lichsteiner. Rechts: Ehemaliger SVP-Präsident Dieter Haller.
Bild: zvg/Patrick Hürlimann

Im August 2024 verschickte die Stadtluzerner SVP eine geharnischte Medienmitteilung. Darin wurde das damalige Parteimitglied Yves Holenweger scharf kritisiert. Die Staatsanwaltschaft Luzern kommt nun zum Schluss, dass es sich dabei um üble Nachrede handelt. Entsprechend hat sie einen Strafbefehl gegen die beiden Männer erlassen, welche die Mitteilung unterzeichnet haben: Dieter Haller, der damalige Präsident der Stadtluzerner SVP, und Timo Lichtsteiner, der damalige und heutige Vizepräsident.

In der fraglichen Mitteilung wird behauptet, Yves Holenweger habe den Ruf von Dieter Haller geschädigt. Zwei Tage zuvor hatte Holenweger publik gemacht, dass sich Haller eigenmächtig 25’000 Franken vom Bankkonto der SVP Stadt Luzern auf sein Privatkonto überwies. In der Mitteilung wird dies eine «Fehlinformation» genannt. Zudem wird behauptet, Holenweger habe sich einer «gravierenden Datenschutzverletzung» schuldig gemacht.

Lichtsteiner ficht Strafbefehl an

Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass Yves Holenweger in der Mitteilung eines «unehrenhaften, rufschädigenden und möglicherweise strafbaren Verhaltens beschuldigt beziehungsweise verdächtigt» werde. Dies, obwohl es keine Beweise dafür gegeben habe, dass die Vorwürfe Holenwegers an die Adresse Hallers unwahr seien. Hinzu komme, dass andere Parteileitungsmitglieder darauf hingewiesen hätten, dass die Mitteilung an die Medienschaffenden «so nicht veröffentlicht werden könne». Trotz dieser Warnung hätten Haller und Lichtsteiner das Schreiben unterzeichnet. Lichtsteiner habe dies auf Druck des damaligen Präsidenten Hallers getan.

Dieter Haller nimmt auf Anfrage unserer Zeitung keine Stellung zum Strafbefehl. Er sagt auch nicht, ob er ihn anfechtet. Timo Lichtsteiner sagt auf Anfrage, dass er fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben habe. Weiter äussert er sich nicht zum Vorwurf. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Kommentare (0)