(sez) Die SVP Oberägeri hat Anfang Februar eine Motion beim Gemeinderat eingereicht. In dieser fordert sie die Gewährung eines umfassenden Informations- und Einsichtsrechts für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei Beteiligungen der Gemeinde an privaten Gesellschaften. Die Gemeindeordnung soll demnach so angepasst werden, dass bei einer Gemeindebeteiligung von mindestens 25 Prozent ein umfassendes Einsichts- und Informationsrecht in Dokumente von privaten Gesellschaften besteht.
Dabei beziehen sich die Anteilsprozente sowohl auf das Kapital als auch auf die Stimmrechte. Dies schreibt Thomas Müller, Präsident der SVP Oberägeri, in einer Medienmitteilung.
Motion als Antwort auf Diskussionen um Ägeribad AG
Auslöser der Motion ist die Kontroverse um die Finanzzahlen der Ägeribad AG. An dieser ist die Einwohnergemeinde Oberägeri zu 60 Prozent beteiligt. Trotz dieser hohen Beteiligung wurden in der Vergangenheit Vorstösse an der Gemeindeversammlung zu den Finanzzahlen der Ägeribad AG nicht transparent beantwortet, so die SVP. Der Gemeinderat verwies dabei auf das privatrechtliche Konstrukt der Ägeribad AG.
«Für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche über das Budget, die Jahresrechnung und eine solche Beteiligung im Grundsatz befinden, ist es zur Ausübung ihrer Rechte wichtig, zu wissen, wie sich die Finanzzahlen der Ägeribad AG und anderer Gesellschaften entwickeln, an denen die Gemeinde beteiligt ist.» Mit der Motion wolle die SVP Oberägeri die Gemeindeversammlung in der Ausübung ihrer Kompetenzen nachhaltig stärken, wie es heisst.