Nidwalden

SVP anerkennt positive Entwicklung der Sozialhilfekosten, mit einem Aber …

Die SVP Nidwalden ist mit der Antwort der Regierung auf eine von ihr gestellte Interpellation nur halb zufrieden. Ein wesentlicher Punkt stört sie.

Die SVP Nidwalden nimmt die Mitteilung des Regierungsrates vom 3. September zur Entwicklung der Sozialhilfekosten zur Kenntnis, wie die Partei in einer eigenen Mitteilung schreibt. Der Regierungsrat halte fest, dass die Sozialhilfekosten der Gemeinden in den vergangenen zehn Jahren gesunken sind und Nidwalden weiterhin eine der tiefsten Sozialhilfequoten der Schweiz aufweist. Gleichzeitig bestätigte er, dass die Kosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich nicht separat ausgewiesen werden können, da die Statistik den ausländerrechtlichen Status nicht erfasst. «Für die SVP ist genau dieser Punkt zentral: Ohne klare Zahlen bleibt unklar, wie stark die Gemeinden tatsächlich durch Sozialhilfekosten im Asylbereich belastet werden», schreibt die Partei.

«Der Regierungsrat bestätigt, dass die Kosten im Asylbereich nicht ausgewiesen werden können. Genau das ist das Problem. Die Gemeinden brauchen Transparenz, damit sie ihre Aufgaben verantwortungsvoll planen können», wird Landrat Toni Niederberger (Stans) in der Mitteilung zitiert.

«Die steigenden Rückerstattungen zeigen klar, dass die Belastung zunimmt. Wir erwarten, dass der Regierungsrat die Finanzierungssystematik überprüft und beim Bund konsequent für mehr Handlungsspielraum und Entlastung eintritt», ergänzt Landrat Bruno Dremmel (Emmetten).

Systematik der Finanzierung überprüfen

Die SVP anerkenne die insgesamt positive Entwicklung der Sozialhilfekosten, sehe aber die fehlende statistische Erfassung der Kosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich kritisch. Die steigende Belastung der Gemeinden trotz sinkender Gesamtsozialhilfe zeige, dass die aktuelle Finanzierungssystematik überprüft werden müsse. Zudem brauche es eine konsequente Umsetzung des Asylrechts, rasche Verfahren auf Bundesebene und keinen automatischen Übergang vom Schutzstatus S zur Aufenthaltsbewilligung B. (rwi/zvg)

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