Kerns

Suche eines neuen Entsorgungsstandorts wird eingestellt

Zu viel spricht gegen den neuen Standort Hinterflue. Nach eingehender Analyse beschliesst die Gemeinde Kerns einen Marschhalt. Verbesserungen sind für 2026 geplant.

Im März 2024 hatte der Gemeinderat das Baugesuch bezüglich der Erweiterung des Entsorgungshofes und dem Neubau des Werkhofs im Bereich des jetzigen Standorts unterhalb des Gemeindehauses aufgrund einer Einsprache bekannterweise sistiert und zu einem späteren Zeitpunkt auch zurückgezogen.

Profilstangen deuteten an, wo der geplante Werkhof zustehen gekommen wäre.
Bild: Matthias Piazza (Kerns, 8. 3. 2024)

Der Gemeinderat hat in der Folge andere Optionen wie die Umnutzung bestehender Räumlichkeiten Dritter oder im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision auch neue Standorte in Erwägung gezogen.

Hinterflue als einziger Standort?

Im September 2024 hat der Gemeinderat informiert, dass er als möglichen neuen Standort den Bereich Hinterflue (angrenzend zum Fussballplatz) einer Überprüfung unterziehen will. Zudem wurde in der entsprechenden Medienmitteilung festgehalten, dass aus aktueller Sicht kein anderer Standort für die Entsorgungsstelle denkbar ist.

Der von vielen Einwohnerinnen und Einwohnern genannte Standort «Rossfang» ist gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz nicht bewilligungsfähig. Dies wurde vom Kanton bestätigt. Das Gebiet «Rossfang» befindet sich ausserhalb des eigentlichen Siedlungsgebietes. Auch öffentliche Gebäude können nicht ausserhalb des Siedlungsgebietes realisiert werden. Die sich im Gebiet «Rossfang» befindenden Gebäulichkeiten der Kernser Edelpilze GmbH wurden gestützt auf das Bundesrecht in einer Spezial-Landwirtschaftszone erstellt.

Standort Hinterflue wäre mit Auflagen realisierbar

Mittlerweile wurde der Standort Hinterflue vertiefter geprüft, wie die Gemeinde Kerns in einer Mitteilung schreibt. Unter anderem wurde von den zuständigen Amtsstellen des Kantons eine Stellungnahme eingeholt. Der Standort werde unter gewissen Auflagen bezüglich Wald, Naturgefahren und Wasserbau als realisierbar beurteilt.

Dennoch habe der Gemeinderat in den letzten Wochen die Situation noch einmal eingehend analysiert. Stellvertretend für den Gemeinderat hält Elmar Stocker als Vorsteher des Departements Tiefbau und Umwelt fest: «Trotz intensiven Bemühungen liegt zurzeit aus der Sicht des Gemeinderats kein überzeugender Lösungsansatz vor, welcher zielgerichtet weiterverfolgt werden kann. Der Standort Hinterflue stellt zwar eine Option dar, die zahlreichen zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen dürften diesen Standort jedoch massiv verteuern», wird er in der entsprechend Mitteilung zitiert. Die zahlreichen Reaktionen zum Standort Hinterflue würden zudem zeigen, dass auch mit gewissen Widerständen aus der Bevölkerung zu rechnen wäre.

Der rot eingezeichnete Bereich wurde in Kerns als neuen Entsorgungsstandort geprüft.
Bild: Screenshot: Gemeinde Kerns/zvg

Weitere Verbesserung 2026 geplant

Der Gemeinderat stellt im Gegenzug fest, dass sich die Bevölkerung mit dem optimierten Entsorgungshof arrangiert habe. Die Parkplatz- und Erschliessungssituation soll voraussichtlich im Jahr 2026 weiter verbessert werden. Es rechtfertige sich deshalb aus der Sicht des Gemeinderats ein Marschhalt bezüglich des Entsorgungshofs.

«Wir verbauen uns nichts, wenn wir zum heutigen Zeitpunkt am bestehenden Standort festhalten. Im Gegenteil dürfte der Faktor Zeit für mögliche neue weitsichtige Lösungen arbeiten», erklärt Gemeinderat Elmar Stocker weiter. Periodisch solle beurteilt werden, ob optimalere Standorte für den Entsorgungshof, Werkhof und/oder die Feuerwehr entlang einer Hauptverkehrsachse verfügbar seien. Auch aus finanzieller und ressourcentechnischer Sicht begrüsst der Gemeinderat einen Marschhalt, da sich zurzeit viele Infrastruktur-Projekte in der Planung oder Realisierung befinden.

Teilauslagerung des Werkhofs wird geprüft

Unabhängig vom Entscheid rund um den Entsorgungshof seien Massnahmen beim Werkhof angezeigt, heisst in der Mitteilung abschliessend. Die «engen und kleinräumigen Platzverhältnisse» würden mindestens teilweise ein zeitgemässes und effizientes Arbeiten verhindern. Entsprechend werde eine Auslagerung oder Teilauslagerung des Werkhofes als mittelfristige Lösung, die Rede ist von mindestens zehn Jahren, weiterverfolgt. ( rwi/zvg )

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