Vorstoss

Stromüberschuss im Sommer? Regierung hält an Solardachpflicht fest

Kantonsrat Damian Hunkeler (FDP) befürchtet, dass im Sommer künftig zu viel Solarstrom durch PV-Anlagen anfällt und nicht vergütet wird.

Die Luzerner Regierung hält an der Solardachpflicht fest. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Anfrage von FDP-Kantonsrat Damian Hunkeler (Stadt Luzern) hervor. Das heisst, es besteht bei Neubauten und grösseren Dachsanierungen weiterhin die Pflicht, Photovoltaikanlagen (PVA) zu installieren.

Hunkeler stellt in seinem Vorstoss diese Regelung infrage und warnt vor einer Überproduktion von Solarstrom im Sommer. Aufgrund der neuesten Informationen der CKW werde durch den verpflichtenden Zubau von PVA bis ins Jahr 2050 in den Sommermonaten in etwa der dreifache Verbrauch produziert. Weil dieser Strom teilweise nicht abgenommen werden könne, müssten Anlagen teilweise abgeschaltet werden, und der eingespeiste Strom werde womöglich nicht mehr vergütet. Für Hauseigentümer sei das angesichts der hohen Investitionskosten unbefriedigend.

Die Regierung schreibt, dass eine Überkapazität von Strom im Sommer bereits in den Energieperspektiven des Bundes berücksichtigt werde. Zudem würden Solaranlagen auch im Winter einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung leisten. Ohne verpflichtenden Ausbau seien die kantonalen Energie- und Klimaziele gefährdet.

Zudem verweist die Regierung auf neue Bundesregeln. Seit Anfang 2026 müsse für kleine PVA eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung bezahlt werden. Dadurch solle ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet werden. (sb)

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