Der Energiepreis bleibt auch 2026 für die Nidwaldner Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung unverändert, geht aus einer Medienmitteilung hervor. Der Preis für die Netznutzung kann dagegen leicht gesenkt werden. Dies dank der Tarifreduktion der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid und trotz der neu eingeführten «solidarisierten Kosten» für Netzverstärkungen und finanzielle Überbrückungshilfen.
Die Tarifreduktion gibt das Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) direkt an die Kundinnen und Kunden weiter. Die Abgaben an den Bund zur Förderung der erneuerbaren Energien und für die Sanierung der Wasserkraft sowie an den Kanton für die Nutzung des Wassers und des öffentlichen Grunds bleiben unverändert, ebenso der Grundpreis fürs Netz.
Sehr günstige Strompreise in der Grundversorgung
Insgesamt profitieren Stromkunden in der Grundversorgung weiterhin von sehr günstigen Strompreisen. Ein durchschnittlicher Haushalt in einer Fünfzimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler mit einem Jahresverbrauch von 4500 Kilowatttstunden (ElCom-Verbrauchskategorie H4) bezahlt 2026 im Jahr durchschnittlich rund 3 Franken weniger, was einer Preisanpassung von –0,3 Prozent entspricht.
Neu müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Kosten für das Messen der Stromflüsse aus der Grundgebühr für die Netznutzung herausgerechnet und als eigene Preiskomponente ausgewiesen werden. Für die Kundinnen und Kunden des EWN ändert sich der Preis dadurch nicht.
«Die Wasserkraftanlagen in Nidwalden und die unserer Beteiligungen produzieren verhältnismässig günstig», wird Remo Infanger, Direktor des EWN, in der Mitteilung zitiert. So muss das EWN die Energiepreise auch dieses Jahr nicht erhöhen.
Investition in Grossbatteriespeicher
Das EWN investiert 10 Millionen Franken in den Bau eines Grossbatteriespeichers. Der in der Batterie gespeicherte Strom kann bei Schwankungen schnell zum Ausgleich ins eigene Netz abgegeben oder im Regelenergiemarkt der Swissgrid verkauft werden. Das EWN vergütet die Rückspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen seit langer Zeit marktgerecht gemäss dem Referenz-Marktpreis des Bundesamtes für Energie BFE, ab 2026 inklusive der Mindestvergütung für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW.
Zusätzlich vergütet das EWN die Qualität für Sonnenstrom mit 2 Rp./kWh und Wasserstrom mit 1 Rp./kWh. Durch die Vergütung gemäss dem Referenz-Marktpreis kauft das EWN den Strom von den dezentralen Produzenten nicht teurer ein als am Markt, wodurch keine zusätzlichen Mehrkosten an die Kunden der Grundversorgung weitergegeben werden müssen und die Strompreise auf einem tiefen Niveau gehalten werden können. ( sim)
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