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Luzern

Streit um Gebühr für Papierrechnung: SVP-Kantonsrat reicht Postulat ein

Im Kanton Luzern darf bei den Verkehrssteuern für die Papierrechnung keine Gebühr mehr erhoben werden. Dies hat das Kantonsgericht kürzlich entschieden. Bei anderen Rechnungen des Strassenverkehrsamts ist dies weiterhin zulässig. Das passt einem SVP-Kantonsrat ganz und gar nicht.
Die Papierrechnung für die Verkehrssteuer darf nun nichts mehr kosten. (Bild: René Meier, Ebikon, 17. Januar 2018)

Chiara Zgraggen

Seit Mittwoch ist klar: Das Luzerner Strassenverkehrsamt darf auf Papierrechnungen der Verkehrssteuer keine Gebühr mehr erheben. Allerdings gilt: Für alle weiteren Dienstleistungen stellt das Amt bei Rechnungen in Papierform weiterhin eine Gebühr von 1.50 Franken aus. Etwa bei Fahrzeug- oder Lenkerprüfungen, Fahrzeug-Einlösungen oder bei Schilder- und Halterwechseln. Denn hier handelt es sich um eine Kanzleigebühr, die rechtens ist – im Gegensatz zur Verkehrssteuer, die als Abgabe gemäss dem Entscheid des Kantonsgerichts anders zu behandeln ist.

Der Luzerner Kantonsrat Robi Arnold (SVP) aus Mehlsecken hat dafür kein Verständnis. In einem Postulat fordert er nun, dass überhaupt keine Gebühren auf Rechnungen mehr erhoben werden dürfen. Vielmehr soll ein Bonus-System den Anreiz schaffen, die Rechnungen papierlos zu erhalten. So soll der Rechnungsempfänger 1.50 Franken weniger bezahlen, wenn er auf eine Papierrechnung verzichtet.

Hiobsbotschaft kurz vor Weihnachten

Bereits bei Bekanntgabe der Massnahme hatte Arnold zum Thema einen Vorstoss eingereicht. Ein weiterer stammte von der CVP.

Wir erinnern uns: Der Betrag von 1.50 Franken ist so manchem Motorfahrzeugbesitzer kurz vor Weihnachten sauer aufgestossen. Denn am 20. Dezember 2017 kommunizierte der Regierungsrat, künftig auf jede Rechnung der Verkehrssteuer eine Gebühr von 1.50 Franken zu erheben. Zumindest, wenn diese in Papierform zugestellt und nicht die elektronische Rechnung bestellt wird (wir berichteten).

Konsumentenschutz rief zum Boykott auf

Das Vorgehen verärgerte auch den Konsumentenschutz. Dieser riet, bei der Zahlung den Betrag von 1.50 Franken abzuziehen. Dies, obwohl Fachleute, darunter auch der emeritierte Rechtsprofessor und ehemalige Rektor der Universität Luzern Paul Richli, die von der Regierung als Lenkungsabgabe bezeichnete Gebühr stützten. Im Interview mit unserer Zeitung sagte Richli damals, die Gebühr sei «zulässig. Der Kanton ist nicht verpflichtet, seine ­Leis­tungen gratis zu erbringen.»

«Was momentan passiert, geht einfach zu weit!», empörte sich damals auch der 65-jährige Landwirt und ehemalige SVP-Kantonsrat Karl Ronner.

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